Kärnten
Adamovich hält Vertretung der FPÖ im Höchstgericht für legitim
"Das hat nichts mit Proporz zu tun" - Verfassungsrichter keine Hampelmänner
Wien - Verständnis hat der Präsident des
Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Ludwig Adamovich, für die
Bestrebungen der Freiheitlichen, im Höchstgericht vertreten zu sein.
"Die FPÖ möchte da hinein, das ist durchaus legitim", so Adamovich in
der "Presse" (Dienstag-Ausgabe). Und: "Ab einer bestimmten Stärke
sollte jede Kraft hier vertreten sein. Das hat überhaupt nichts zu
tun mit Proporz, schon deswegen nicht, weil dem ja die lange
Bestellungsdauer entgegensteht." "Echter Proporz" hingegen wäre in den Augen von Adamovich, der mit
Jahresende in Pension geht, "wenn nach jeder Wahl zum Nationalrat der
Gerichtshof neu zusammengesetzt würde. So etwas ist natürlich
unbrauchbar." Er verwies darauf, dass bei allen Verfassungsgerichten,
die er kenne, die Funktionsperiode der Richter sich nicht mit der von
gesetzgebenden Organen decke. Die beste Lösung habe Italien, wo die
15 Mitglieder zu je einem Drittel vom Parlament, dem
Staatspräsidenten und den den anderen Höchstgerichten entsandt
werden.
Was das österreichische Verfassungsgericht betrifft, betonte
Adamovich nach 18 Jahren Erfahrung: "Wer da glaubt, dass die, was
weiß ich, mit dem Vertrauen der Partei A oder B hinein gekommenen
Mitglieder dann agieren wie die Hampelmänner, der irrt aber
gründlich. So ist es nicht. Die Abstempelung als
Sieben-zu-sechs-Gerichtshof und so, das ist ganz einfach nicht wahr."
Die jüngste Entscheidung, kein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn
einzuleiten, beurteilte Adamovich positiv: "Der Gerichtshof hat sich
jetzt durch diese wegweisende Entscheidung in eine ausgezeichnete
Position gesetzt. Ich hoffe, dass das von allen politischen Kräften
respektiert wird und dass man in Zukunft, was immer geschieht, sich
nicht mehr so leicht damit tun wird, Entscheidungen wegzuwischen, auf
welche Art immer."
Das Argument, es sei nicht zu erwarten gewesen, dass
Verfassungsrichter gegen ihn entscheiden, wies er zurück: "Wenn man
sich auf diese Argumentationsebene begibt, dann ist das die totale
Negation jeder richterlichen Standesgerichtsbarkeit auf der obersten
Ebene." Und weiter: "Da fehlt dann grad nur, dass man das Volk
abstimmen lässt über Korrektheit oder Unkorrektheit. Dann ist es
nicht mehr weit zur Parlamentsjustiz." (APA)