Bregenz - Mit Jahreswechsel sind in Vorarlberg neue, verbesserte Richtlinien für den Landes-Familienzuschuss in Kraft getreten. Sowohl der Höchstzuschuss als auch die Einkommens-Höchstgrenzen wurden angehoben. Die Beschränkung, dass der für die Kinderbetreuung zuständige Elternteil maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten darf, fällt weg. Die Verbesserungen würden "Vorarlbergs Stellung als österreichisches Familienland Nummer 1 weiter festigen", betont der Vorarlberger Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) heute, Sonntag, in seiner Rundfunksendung. "Im Mittelpunkt aller familienfördernden Maßnahmen steht für uns das Wohl des Kindes. Daran orientieren sich unsere Initiativen und Förderungen." Freiwerdendes Geld durch Kindergeld bleibt Familien erhalten Möglich wurden die Verbesserungen durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes des Bundes. Die beim Land Vorarlberg freiwerdenden Mittel werden zur Gänze wieder für familienfördernde Maßnahmen verwendet. Der Großteil der Mittel fließt in die Verbesserungen des Familienzuschusses. So wird nun das Einkommen von Alleinerziehenden höher gewichtet - dadurch kommen AlleinerzieherInnen leichter zu einem Familienzuschuss. Der Familienzuschuss wird außerdem unabhängig vom Ausmaß der Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteiles gewährt, die bisher geltende 20-Wochenstunden-Beschränkung fällt weg. Der Höchstzuschuss wurde von 311 Euro (4.279 Schilling) auf 436 Euro deutlich angehoben. Auch die Einkommens-Höchstgrenzen wurden vom Land um vier Prozent angehoben. (APA)