München - Die Staatsanwaltschaft München sieht keinenAnlass für Ermittlungen gegen die CSU. Die Patenschaftsabbonnementsseien strafrechtlich nicht zu beanstanden, teilte OberstaatsanwaltHorst Lehmpul am Donnerstag mit. Die Spendenpraxis sei dem Bundestagseit 1993 bekannt gewesen und von der früheren BundestagspräsidentinRita Süssmuth auch gebilligt worden. "Es sind keine zureichendentatsächlichen Anhaltspunkte für einen strafrechtlichen Sachverhalterkennbar", erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Illustrierte "Stern" hatte berichtet, die CSU habe falscheSpendenquittungen ausgestellt und so staatliche Zuwendungen in derHöhe von 3,1 Millionen Euro (42,7 Mill. S) erschlichen. Die CSU hattein den neunziger Jahren Gönnern der Partei angeboten, Abonnements vonParteiblättern zu kaufen und diese dann an Vereinigungen wie dieSchülerunion zu verteilen. Das Geld aus dem Geschäft mit teilweisehohen Provisionen für Abo-Werber wurde als Spende deklariert. CSU-Generalsekretär Thomas Goppel hatte am Mittwoch ein Schreibenvon Süssmuth (CDU) aus dem April 1996 vorgelegt, als ähnlicheVorwürfe gegen die Partei laut geworden waren. "Erhält (..) diePartei ein Patenschaftsabonnement ihrer eigenen Zeitung zugewendet,um damit letztlich für sich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zuwerben, so kann die Partei dafür eine Spendenbescheinigungausstellen", heißt es darin. Gerügt wird darin nur dasBestellformular der CSU, das nach Angaben der Partei nicht mehrverwendet wird. Die CSU prüft nun eine Klage gegen den "Stern". (APA/AP/dpa)