Neue Gesetzeslage
Ausbildungen zum Mediator sind gerade jetzt sehr gefragt. Vor kurzem wurde die Ausbildungsverordnung zum Zivilrechts-Mediationsgesetz veröffentlicht: Nach Ablauf der Übergangsregelung ist eine Ausbildung im Umfang von 365 Stunden vorgeschrieben. Wer mit deutlich geringerem Aufwand (200 Stunden) in die Liste der Mediatoren eingetragen werden will, sollte noch dieses Jahr die Möglichkeit der Übergangsregelung nutzen.
Ressourcen effizient nutzen
Zu den wichtigsten Eigenschaften von Führungskräften gehört die Fähigkeit, aus einer Gruppe von unterschiedlichen Persönlichkeiten ein Team zu machen, das effektiv zusammenarbeitet, ohne dabei die Einzigartigkeit jedes einzelnen Teammitgliedes zu unterdrücken. Einerseits stellt die Bandbreite der unterschiedlichen Zugänge der Mitarbeiter für das Unternehmen eine wertvolle Ressource dar, andererseits soll die Zusammenarbeit möglichst reibungslos und effizient sein.
Gefahr der Übertragung von Konflikten
Naturgemäß kommt es dort, wo unterschiedliche Persönlichkeiten aufeinandertreffen, zu Meinungsverschiedenheiten, manchmal auch zu Konflikten. Die „klassische“ Konfliktregelung durch eine Entscheidung des Vorgesetzten führt nicht immer zum gewünschten Ziel. Fühlt sich eine der Parteien als Verlierer, kann es passieren, dass die zukünftige Zusammenarbeit dadurch belastet wird, der Konflikt kann auf ein anderes Feld übertragen werden.
Hohe Kosten
Langfristig schwelende Konflikte belasten das Arbeitsklima und verursachen für das Unternehmen hohe Kosten durch entgangene Arbeitszeiten und größere Fehlerhäufigkeit. Durch die – zum Beispiel in einem Mediations-Lehrgang erworbene – Fähigkeit, Konflikte konstruktiv zu bearbeiten, können Führungskräfte diese Eskalation vermeiden und die Energie der Konflikte positiv nutzen. So kann das Betriebsklima verbessert und unnötige Kosten vermieden werden. Aber auch die persönliche Arbeitssituation des betroffenen Manager kann verbessert werden – die eigene Tätigkeit wird als weniger belastend empfunden, die Motivation steigt.
Schlüsselqualifikation
Die Teilnehmer der Lehrgänge sind oft Manager aus der Wirtschaft. Sie geben meist zwei Motive an, die sie bewogen haben, diese Ausbildung zu absolvieren: Sie möchten Konfliktkompetenz als Schlüsselqualifikation erwerben und nachweisen können. Und sie möchten sich ein zweites berufliches Standbein als MediatorInnen schaffen. In diesem Zusammenhang ist ein Aspekt des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes besonders interessant: Eingetragene Mediatoren benötigen keinen Gewerbeschein, dadurch kann die Mediation mit geringem administratorischem und finanziellem Aufwand nebenberuflich ausgeübt werden.
Weiterer Lehrgang startet