Ärztekammer: Angehende Fachärzte verlieren durch neues Dienstrecht halbe Million Schilling
Bildungsministerium: Zahl "nicht nachvollziehbar"
Redaktion
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Wien - Rund eine halbe Million Schilling - so viel verliert
nach Angaben der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) ein Mediziner
während seiner sechsjährigen Ausbildung zum Facharzt an einer
Uni-Klinik durch das neue Hochschullehrer-Dienstrecht, das ein
deutlich niedrigeres Grundgehalt vorsieht. Durch das ab 1. Oktober
gültige neue Karriere-Schema sinkt das Jahresgehalt von bisher rund
500.000 S brutto auf 350.000 S, das sind laut ÖÄK monatlich 6.000 bis
9.000 S brutto weniger. Betroffen sind davon nur die Neueinsteiger,
insgesamt gibt es nach Angaben der Ärztekammer an den drei
Uni-Kliniken in Wien, Graz und Innsbruck 500 bis 700 angehende
Fachärzte.
Am Lohnzettel eines angehenden Facharztes steht damit sechs Jahre
lang ein Bruttogrundgehalt von 25.301,70 S. Das ergibt je nach
Lebenssituation ein Nettogehalt zwischen 17.300 und 17.800 S. Davon
werden aber die von der ÖÄK verlangte Ärztekammerumlage und
Wohlfahrtsfondsbeiträge in Höhe von 1.170 Schilling in den ersten
drei Ausbildungsjahren und 3.540 Schilling ab dem vierten
Ausbildungsjahr abgezogen. Das ergibt dann das Grundgehalt in Höhe
von rund 14.000 S, mit dem die Ärzte heute, Mittwoch, ihren
Protesttag begründen.
Bildungsministerium: Zahl "nicht nachvollziehbar"
Im Bildungsministerium bezeichnet man diese Zahl als "nicht
nachvollziehbar". Denn bei Berücksichtigung von einem
durchschnittlichen Wert von Nacht- und Wochenenddiensten (drei
Werktagsjournaldienste und einem Wochenendjournaldienst) würden die
angehenden Fachärzte vom Steuerzahler ein Gesamtbruttogehalt von
55.743 Schilling erhalten. In der ÖÄK weist man diese Argumentation
zurück. "Man muss immer über das Grundgehalt reden", meint etwa die
Obfrau der Kurie der angestellten Ärzte in der ÖÄK Wien, Gabriele
Kogelbauer.
Und Lukas Stärker, Jurist in der ÖÄK, betont gegenüber der APA,
dass die vom Ministerium genannten 55.000 S ein "absoluter
Spitzenwert" seien. Einerseits gebe es Kliniken, wo keine
Nachtdienste möglich seien, andererseits sei die Wochenarbeitszeit
gesetzlich beschränkt. Pro Woche dürften nicht mehr als 72 Stunden
gearbeitet werden, das seien beispielsweise 40 Stunden
Normalarbeitszeit und zwei Nachtdienste mit jeweils 16 Stunden. In
einem Durchrechnungszeitraum von vier bis sechs Monaten dürfe die
maximale Wochenarbeitszeit zudem 60 Stunden nicht überschreiten.
In der Ärztekammer weist man auch einen Vergleich des
Bildungsministeriums zurück, wonach die Jungärzte in Uni-Kliniken
gehaltsmäßig besser als ihre Kollegen in Gemeinde- oder
Landeskrankenhäusern liegen würden. Übersehen werde dabei, dass die
Gemeinde Wien weniger zahle, weil auch die Arbeitszeit mit täglich
fünf Stunden geringer sei, so Stärker. (APA)
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