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Wien - Rund eine halbe Million Schilling - so viel verliert nach Angaben der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) ein Mediziner während seiner sechsjährigen Ausbildung zum Facharzt an einer Uni-Klinik durch das neue Hochschullehrer-Dienstrecht, das ein deutlich niedrigeres Grundgehalt vorsieht. Durch das ab 1. Oktober gültige neue Karriere-Schema sinkt das Jahresgehalt von bisher rund 500.000 S brutto auf 350.000 S, das sind laut ÖÄK monatlich 6.000 bis 9.000 S brutto weniger. Betroffen sind davon nur die Neueinsteiger, insgesamt gibt es nach Angaben der Ärztekammer an den drei Uni-Kliniken in Wien, Graz und Innsbruck 500 bis 700 angehende Fachärzte. Am Lohnzettel eines angehenden Facharztes steht damit sechs Jahre lang ein Bruttogrundgehalt von 25.301,70 S. Das ergibt je nach Lebenssituation ein Nettogehalt zwischen 17.300 und 17.800 S. Davon werden aber die von der ÖÄK verlangte Ärztekammerumlage und Wohlfahrtsfondsbeiträge in Höhe von 1.170 Schilling in den ersten drei Ausbildungsjahren und 3.540 Schilling ab dem vierten Ausbildungsjahr abgezogen. Das ergibt dann das Grundgehalt in Höhe von rund 14.000 S, mit dem die Ärzte heute, Mittwoch, ihren Protesttag begründen. Bildungsministerium: Zahl "nicht nachvollziehbar" Im Bildungsministerium bezeichnet man diese Zahl als "nicht nachvollziehbar". Denn bei Berücksichtigung von einem durchschnittlichen Wert von Nacht- und Wochenenddiensten (drei Werktagsjournaldienste und einem Wochenendjournaldienst) würden die angehenden Fachärzte vom Steuerzahler ein Gesamtbruttogehalt von 55.743 Schilling erhalten. In der ÖÄK weist man diese Argumentation zurück. "Man muss immer über das Grundgehalt reden", meint etwa die Obfrau der Kurie der angestellten Ärzte in der ÖÄK Wien, Gabriele Kogelbauer. Und Lukas Stärker, Jurist in der ÖÄK, betont gegenüber der APA, dass die vom Ministerium genannten 55.000 S ein "absoluter Spitzenwert" seien. Einerseits gebe es Kliniken, wo keine Nachtdienste möglich seien, andererseits sei die Wochenarbeitszeit gesetzlich beschränkt. Pro Woche dürften nicht mehr als 72 Stunden gearbeitet werden, das seien beispielsweise 40 Stunden Normalarbeitszeit und zwei Nachtdienste mit jeweils 16 Stunden. In einem Durchrechnungszeitraum von vier bis sechs Monaten dürfe die maximale Wochenarbeitszeit zudem 60 Stunden nicht überschreiten. In der Ärztekammer weist man auch einen Vergleich des Bildungsministeriums zurück, wonach die Jungärzte in Uni-Kliniken gehaltsmäßig besser als ihre Kollegen in Gemeinde- oder Landeskrankenhäusern liegen würden. Übersehen werde dabei, dass die Gemeinde Wien weniger zahle, weil auch die Arbeitszeit mit täglich fünf Stunden geringer sei, so Stärker. (APA)