Die Jagd nach Raubkopierern wird härter: Auch Privatpersonen haben mit weitreichenden Konsequenzen, bis hin zu Freiheitsstrafen, zu rechnen wenn sie Raubkopien anfertigen, selbst wenn dies nicht professionell betrieben wird.

Drei aktuelle Fälle in Österreich und Deutschland

Ein österreichisches Gericht verurteilte im ersten Fall einen Privatmann, der Raubkopien zum Verkauf angeboten hatte, zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Etwas glimpflicher kam dagegen ein 21-jähriger Verkäufer aus Wien davon, er musste aufgrund eines Vergleichs 6.000 US-Dollar Schadenersatz leisten. Auch in Deutschland wurde ein Ehepaar, das mehr als 900 Raubkopien verkauft hatte, zu einer Haftstrafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt.

Routinemäßige Internet-Recherche brachte Fahnder auf die Spur der Raubkopierer

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) war bei einer routinemäßigen Internet-Recherche auf die Angebotslisten des deutschen Ehepaares aufmerksam geworden. Das Wolfsburger Betrügerduo verkaufte im Internet von März bis Dezember 1999 u.a. gefälschte Software von Microsoft und nahm dabei mehr als 80.000 Mark ein. Bei einer Hausdurchsuchung konnten weitere 1.300 CD-Rs sichergestellt werden, die ebenfalls zum Verkauf bestimmt waren. Die Angeklagten hatten die Raubkopien mit Hilfe von vier CD-Brennern illegal produziert. Das Amtsgericht Wolfsburg verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung, die Frau zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung, zusätzlich wurden noch Geldstrafen verhängt. Microsoft wird zivilrechtliche Schritte gegen das Ehepaar einleiten.

Abschreckung durch Freiheitsstrafen

In Österreich entlarvten Ermittler einen privaten Anbieter, der ebenfalls illegale Software im Internet anbot. Bei einer Hausdurchsuchung wurden 27 CD-Rs beschlagnahmt. Der Raubkopierer bekannte sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Strafgericht schuldig und bat um ein mildes Urteil. Der Privatanklagevertreter betonte hingegen, dass die Verletzung von Urheberrechten ein schwerwiegendes Vergehen sei, das zur Abschreckung von Nachahmern auch entsprechend hoch bestraft werden müsse. Der Richter teilte diese Argumentation und fällte ein überraschendes Urteil: Statt nur die übliche Geldbuße zu verhängen, verurteilte er den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten auf Bewährung.

Schadenersatzzahlung für jungen Raubkopierer aus Wien

Nicht ganz so schwerwiegend ging jedoch der zweite österreichische Fall aus. Der Mann hatte selbst gebrannte CD-Rs mit Software von Microsoft im Internet angeboten. Dabei ging er besonders geschickt vor: Er ließ sich das Geld der ahnungslosen Käufer postlagernd an eine Chiffre-Nummer schicken und konnte so die eingesandten Briefe anonym abholen. Die Ermittler erwirkten aber eine gerichtliche Verfügung, mit deren Hilfe der Täter beim nächsten Postgang zur Preisgabe seiner Identität aufgefordert werden konnte.

Nach Geständnis kam Vergleich

Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung fanden Beamte und Anwaltschaft große Mengen an leeren CD-Rs, ein Hinweis auf die eigentliche Tätigkeit des 21-jährigen Straftäters: Das illegale Brennen von Musik-CDs. Der Mann war sofort geständig und zeigte sich sehr einsichtig. Aus diesem Grunde wurde das Verfahren eingestellt und ein Vergleich geschlossen. Der Angeklagte verpflichtete sich darin zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Schadenersatz in der Höhe von 6.000 US-Dollar. Er trägt außerdem die Kosten des Verfahrens.

"Notwendigkeit einer konsequenteren Vorgehensweise"

"Diese aktuellen Urteile zeigen, dass man auch auf juristischer Seite die Notwendigkeit sieht, konsequenter gegen Software-Piraterie vorzugehen. Auch private Anbieter haben hier mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die bis zur Freiheitsstrafe reichen können", so ein Sprecher von Microsoft.(red)