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Wien - Die Wohnrechtsnovelle 2002, die vergangene Woche vom Nationalrat beschlossen worden ist, soll 3 bis 6 Mrd. S (bis zu 436 Mill. Euro) zusätzliche jährliche Bauinvestitionen bringen. Diese Einschätzung äußerten ÖVP-Wohnbausprecher Walter Tancsits und Wolfgang Amann, Geschäftsführer der "Forschungsgesellschaft Wohnen, Bauen, Planen" bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. SP-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures wertete die wichtigste Konjunkturmaßnahme des Pakets als "Mogelpackung". Hintergrund der konjunkturpolitischen Diskussion um die Novelle ist die triste, sich offenbar weiter verschlechternde Situation in der Bauwirtschaft. Zur Jahresmitte 2001 ist der Wohnungsneubau um mehr als 8 Prozent, die Sanierungstätigkeit gar um knapp 10 Prozent gegenüber der Jahresmitte 2000 geschrumpft. Die nun verabschiedeten Maßnahmen im Mietrechtsgesetz sowie im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sollen nun die Nachfrage nach Bauleistungen beleben. Dachboden-Liberalisierung Für Amann schlägt die in dem Paket verankerte Liberalisierung für ausgebaute Dachböden mit einem jährlichen zusätzlichen Bauvolumen von 600 Mill. bis 1,2 Mrd. S zu Buche. Die Verpflichtung für die gemeinnützigen Gesellschaften, ihre Reservekapital statt wie bisher in fünf, künftig in drei Jahren bauwirksam einzusetzen, sei in den nächsten drei Jahren mit jährlich 1 bis 2 Mrd. S an zusätzlichen Investitionen anzusetzen. Für den im Wesentlichen bereits 1994 ermöglichten Verkauf gemeinnütziger Eigentumswohnungen an deren Mieter rechnet Amann mit einem zusätzlichen Zufluss von 1 Mrd. S an die gemeinnützigen Baugesellschaften - dies aber erst ab 2005. Nicht bezifferbar sind für den Experten die zusätzlichen Effekte, die sich daraus ergeben können, dass Wohnbaubanken mit den von ihnen aufgebrachten Mitteln nicht nur Neubauten, sondern auch Sanierungen finanzieren dürfen. "Wesentlicher wirtschaftlicher Impuls" Er erwarte sich aus all diesen "vorsichtig geschätzten" Effekten einen "wesentlichen wirtschaftlichen Impuls", unterstrich Tancsits, der den derzeit als Konjunkturmaßnahme diskutierten zeitlich begrenzten Investitionsfreibetrag für Bauaufträge nicht bewerten wollte. "Sehr skeptisch" steht Tancsits den Forderungen der Bauwirtschaft gegenüber, den Paragraph 18 des Mietrechtsgesetzes zu ändern. Mit einer solchen Änderung könnten künftig Sanierungsarbeiten leichter als bisher aus (befristet) erhöhten Mieten finanziert werden. SPÖ: Mogelpackung SP-Bundesgschäftsführerin Doris Bures, auch Wohnbausprecherin ihrer Partei bezeichnete die im neuen Wohnrecht enthaltenen Maßnahmen zur Mobilisierung des gemeinnützigen "Reservekapitals" dagegen als "Mogelpackung". "In den meisten Fällen haben die Gemeinnützigen gar kein Reservekapital und jene, die über Kapital verfügen, investieren ohnedies rasch wieder, sofern Wohnbauförderungsmittel zur Verfügung stehen", argumentierte Bures. Die Vertragsfreiheit bei der Vermietung von Dachböden sei "eine Falle für Mieter", die künftig weder ihre Betriebskosten noch Investitionsablösen im Außerstreitverfahren überprüfen lassen könnten. Und die Kaufmöglichkeit für gemeinnützige Mietwohnungen bestehe bereits seit 1994. Durch die Wohnrechtsnovelle 2002 würden die Kaufbedingungen eher verschlechtert, so dass sogar mit weniger Käufen zu rechnen sei. (APA)