Brüssel - EU-weit einheitliche Strafen für rassistische und
fremdenfeindliche Aktivitäten hat die Europäische Kommission am
Mittwoch in Brüssel vorgeschlagen. Danach sollen künftig öffentliche
Aufrufe zu Gewalt und Fremdenhass sowie die Leitung, Unterstützung
oder Teilnahme an Aktivitäten rassistischer oder fremdenfeindlicher
Gruppen unter Strafe gestellt werden. Für diese Delikte schlägt die
EU-Behörde eine Mindesthöchststrafe von zwei Jahren vor, über die die
Mitgliedsstaaten hinausgehen können.
Auch die öffentliche Verbreitung von rassistischem Material über
das Internet oder andere Kanäle soll künftig als Straftat eingestuft
werden. Justizkommissar Antonio Vitorino sagte bei der Vorlage der so
genannten Rahmenentscheidung, kein Land der EU sei gegen das
Rassismus-Phänomen gefeit. Zwar hätten alle Mitgliedsstaaten Aufruf
zu Rassenhass unter Strafe gestellt. Allerdings seien die Gesetze
sehr unterschiedlich. Durch eine Vereinheitlichung der Strafe soll
die Zusammenarbeit der Justizbehörden verbessert und die Auslieferung
der Straftäter erleichtert werden. Die Justizminister müssen über den
Vorstoß der EU-Kommission noch beraten. (APA)