Panorama
Gefahrengut-Verordnung nicht im Sinne der Tunnel-Sicherheit
Nach Verkehrsclubs sind Änderungen bedenklich
Wien - Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist es
unverständlich, dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie die Verordnung für Gefahrenguttransporte mit 1.
Dezember 2001 dahingehend abgeändert hat, dass Gefahrenguttransporte
in Tunnels mit Gegenverkehr erst ab einer Länge von 5.000 Meter ein
Begleitfahrzeug anfordern müssen.
Sind die einröhrigen Tunnels 1.000
bis 5.000 Meter lang, so reicht ab 1. Dezember 2001 eine orange
Warnleuchte auf den Gefahrenguttransporten. Für Tunnels unter 1.000
Meter Länge gibt es keinerlei Vorschriften, so der ARBÖ.
Bedenkliche Änderungen
Nach Meinung des ARBÖ ist dies für die Verkehrssicherheit äußerst
bedenklich. Am konkreten Beispiel des 2.134 Meter langen einröhrigen
Ganzsteintunnel in der Steiermark bei Mürzzuschlag (vor/nach der
Auffahrt auf die S6) wird das "Gefahrenpotential" deutlich: Täglich
donnern dort rund 150 angemeldete Gefahrenguttransporte durch den
Tunnel. Die tatsächliche Zahl der Gefahrenguttransporte dürfte aber
höher sein und in den nächsten Jahren mit der Eröffnung des Semmering
Straßentunnels weiter ansteigen. Nach der neuen Verordnung entfällt
für den Ganzsteintunnel die Begleitfahrzeugpflicht, er wird dadurch
zu einem noch größeren Risikotunnel für alle Verkehrsteilnehmer, die
Mitarbeiter der Straßenmeisterei und der Tunnelwarte sowie für die
Rettungsmannschaften, warnt der ARBÖ.
Im Hinblick auf den immer stärker zunehmenden Lkw-Verkehr
Im Hinblick auf den immer stärker zunehmenden Lkw-Verkehr auf
Österreichs Straßen, der in den nächsten Jahren um rund 60 Prozent
wächst, steigt auch das Sicherheitsrisiko und die Unfallhäufigkeit.
Angesichts dieser Fakten ist nach Meinung des ARBÖ die Verordnung
nochmals zu überdenken.
Häufigste Unfallursachen der zu geringe Sicherheitsabstand
Laut Unfallstatistik sind die häufigsten Unfallursachen der zu
geringe Sicherheitsabstand und die Übermüdung der Lkw-Lenker. Wir
brauchen hier einen europäischen Konsens bezüglich der technischen
und sozialen Sicherheitsstandards, wobei die Ausbildung der Lenker
und die richtige Kennzeichnung und Sicherung der Ladung Schwerpunkte
sein müssen.
Nach Meinung des ARBÖ ist hier auch die Exekutive gefordert,
verstärkte Kontrollen bei den Lkw punkto Sicherheitsabstände,
richtiger Sicherung und Kennzeichnung des Ladegutes sowie der
Lenkzeiten durchzuführen. Es müssen neben einer höheren
Verkehrssicherheit auch menschengerechte Arbeitsbedingungen - wie
beispielsweise ausreichende Ruhezeiten - für den Berufskraftfahrer
ermöglicht werden, so der ARBÖ abschließend. (APA)