Österreich
Koordinierte Klagen
US-Gericht berät über Kaprun-Verfahren
Wien/New York/Salzburg - Österreich oder die USA - wo soll die Brandkatastrophe von Kaprun ihr gerichtliches
Nachspiel haben? Ein US-Richtersenat hat Dienstag erkannt, dass alle Kaprun betreffenden Klagen bei einem
einzigen Gericht - dem US-Bundesgericht des Süddistrikts von Manhattan - zu koordinieren sind. In der Sache ist
damit aber nichts entschieden: Die Richterin wird nur prüfen, ob für das Unglück, bei dem am 11. November 2000
155 Menschen umkamen, überhaupt zuständig ist.
Im Fall der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-AG (Verbund) hat sie eine Klage bereits am 15. November
abgewiesen. Die Begründung lautete: US-Gerichte hätten in diesem Fall keine Zuständigkeit über das
österreichische Unternehmen.
Ed Fagan, der Anwalt einiger Hinterbliebener, gab in der Nacht zum Mittwoch dennoch bekannt, der Senat habe
"seine Zuständigkeit" estätigt. Die Klagen richten sich unter anderem gegen Siemens, Bosch, Swoboda-Metallbau,
Waagner-Biró, Beton- und Monierbau, AHP, TÜV und Intersport. Die Gletscherbahnen Kaprun AG bestritten dies
indes. Fagan habe beantragt gehabt, das Vorverfahren bei einem Gericht zu konzentrieren. Nur diesem Antrag sei
"routinemäßig stattgegeben" worden. Man gehe davon aus, "dass es keine sachliche Zuständigkeit eines
amerikanischen Gerichts gibt". (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 29.11.2001)