Brüssel/Luxemburg - Österreich muss den Rechtsschutz für die Pharmaindustrie bei der Zulassung neuer Medikamente verbessern. Zu diesem Ergebnis kommt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, das der Republik Säumigkeit bei der Umsetzung der so genannten "Transparenz-Richtlinie" aus dem Jahr 1988 vorwirft. Dieses Urteil war erwartet worden, nachdem sich der EU-Generalanwalt Antonio Tizzano bereits im Mai für eine Verurteilung Österreichs ausgesprochen hatte ( DER S TANDARD berichtete). Das bestehende österreichische System biete der Pharmaindustrie keinen ausreichenden Rechtsschutz beim Antrag auf die Aufnahme neuer Medikamente in das Heilmittelverzeichnis des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, urteilte der EuGH. Dieses Heilmittelverzeichnis listet jene Präparate auf, die auf Krankenkassenkosten verschrieben werden können. Medikamente, welche die Aufnahme in das Verzeichnis nicht schaffen, würden faktisch vom Markt fern gehalten, so der Vorwurf der Pharmaindustrie.

Die beiden für die Aufnahme zuständigen Organe, nämlich der kleine und der große Fachbeirat, seien Verwaltungsorgane beim Hauptverband und keine unabhängige Rechtsprechungsinstanz. Daher stellen die Fachbeiräte auch "kein Rechtsmittel vor echten Rechtsprechungsorganen dar", heißt es in dem zwölfseitigen Urteil.

Ungenügende Kontrolle Der EuGH stößt sich insbesondere daran, dass die beiden Instanzen nur Empfehlungen aussprechen können. Die Entscheidungsbefugnis liege dagegen beim Hauptverband. Damit sei eine ausreichende Kontrolle der Entscheidungen nicht gewährleistet, urteilten die EU-Richter. Entsprechende Entscheide müssten gerichtlich überprüft werden können, so wie dies auch in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte verankert sei. Österreich habe daher in diesem Punkt gegen die EU-Richtlinie verstoßen. EU-Kommission in zwei Punkten unterlegen Die EU-Kommission unterlag in zwei Punkten. Sie konnte nicht ausreichend nachweisen, dass die Aufnahmeentscheidung in Österreich nicht schriftlich begründet wird, wie es die Transparenz-Richtlinie vorsieht. Der zweite Punkt betraf die unterschiedlichen Fristen für den Entscheid über die Aufnahme neuer Heilmittel. Die EU-Richtlinie schreibt dafür 90 Tage vor, während die Frist in Österreich 180 Tage beträgt. Österreich konnte hier geltend machen, dass in diesem Zeitraum nicht nur über die Aufnahme, sondern auch über den Preis des Medikamentes entschieden wird. Damit sei die längere Frist gerechtfertigt, so der EuGH. Das Urteil sei ein "voller Sieg" für die Pharmaindustrie, sagte Rechtsanwalt Christoph Liebscher, der das Pharmaunternehmen Novartis in dieser Sache vertritt. Derzeit prüfe man sogar die Möglichkeit von Schadenersatzforderungen. Der Hauptverband sprach in einer ersten Reaktion von der Notwendigkeit, die gesetzlichen Grundlagen auf Basis dieses Urteils zu adaptieren und eine rechtlich unabhängige zweite Instanz zu schaffen. (APA, red, DER STANDARD, Printausgabe 28.11.2001)