Eine Reihe von gebeutelten Wettbewerben und anderen Architekturvergabeverfahren deutet darauf hin,
dass die Tage der Willkür und der persönlichen Vorstellungen Einzelner in der Architektur vielleicht
doch im Schwinden sind.
Von Ute Woltron
(architektur@derstandard.at)
Klamaukartige Szenen im österreichischen
Architekturwettbewerbswesen: Ein neuer Morgen dämmert. Überleben alte Beziehungsgeflechte den
jungen Tag?
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Spätestens im Kindergarten lernt der Mensch, dass die Welt dann halbwegs funktioniert, wenn vor allem
folgender schlichter Grundsatz berücksichtigt wird:
Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch
keinem andren zu
.
Im Laufe des immer länger werdenden Lebens entfernt sich der Mensch natürlich aus seinen
Kinderstuben, und die Kindergartentantenweisheiten - die einfachen, freundlichen und wichtigen,
sozusagen die lebensnahen - verblassen zugunsten anderer Lebensphilosophien. Doch irgendwann
kommt alles zurück, und wer die Welt als Wille und Vorstellung betrachtet, muss, unter Umständen
bereits reif und gealtert, erkennen, dass
Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem
andren zu
auch in Gruppen Grauhaariger und Glatzköpfiger noch gilt.
In Krems findet seit fast einem Jahr ein Architekturwettbewerb um den Neubau einer HTL statt, was auf
einen gewissen Querfeldein-Dauerlauf der teilnehmenden Architektenschaft schließen lässt. Denn
Wettbewerbe sind gewöhnlich Sprintveranstaltungen, werden innerhalb weniger Wochen absolviert,
schließlich gewonnen oder verloren - und damit ist die Sache vorbei. Vielleicht reden wir aber hier von
der guten alten Zeit, und heute ist alles ganz anders.
In Krems konnte man sich jedenfalls nach der ersten Runde im Frühjahr nur schwerfällig dazu aufraffen,
in eine zweite, vielleicht sogar bereits entscheidende Runde zu gehen. Sie findet Mittwoch kommender
Woche, am 28. November, statt, doch ob es tatsächlich einen Sieger geben wird, steht keineswegs fest.
Immerhin verblieben ganze fünf Architektenkollegen im Rennen, und Juroren gibt es auch nach wie vor
noch alle. Vor allem letzteres stellt für manche Teilnehmer eine gewisse Lästigkeit dar.
Einer der fünf, Gustav Peichl, rief am Montag, dem 12. November, ziemlich genau um vier Uhr
nachmittags, Herrn Helmut Kunze, an. Kunze ist Vorprüfer des Verfahrens, bei ihm müssen bis zu einem
bestimmten Zeitpunkt alle Teilnehmer ihre Wettbewerbsunterlagen abgeben. Da ein unerforschliches
Naturgesetz gegen die Architektenschaft wirkt, geschieht das so gut wie immer in letzter Sekunde. Es
war also fünf nach Vier, um halb Fünf war Abgabefrist, und der Anrufer verkündete denn auch dem
Vorprüfer, dass sich sein Krems-Ouevre ein wenig verspäten würde. Kunze zeigte Verständnis:
"Selbstverständlich, Herr Professor, kein Problem!"
Was er allerdings vergessen hatte, war ein ebenfalls spät liefernder Kollege, der sich, in der anderen
Telefonleitung befindlich, über den Verbleib des Taxis erkundigen wollte, das er seinerseits soeben mit
den Krems-Materialien und der Bitte um schleunige Ablieferung zu Kunze geschickt hatte, und der sich
plötzlich in einer unfreiwilligen Lauscher-Position wiederfand, weil das Telefonat des Professors halt
Vorrang hatte.
Der Wettbewerbsteilehmer wurde Zeuge, wie man sich über eine ominöse Person in der Jury unterhielt,
die das bis dato so reibungslos verlaufende Verfahren stören würde. Man wolle dafür Sorge tragen,
diese Person von der finalisierenden Jurysitzung fern zu halten, und überhaupt - warum das Kind nicht
mit Namen nennen, so Kunze zum Professor, man könne es ruhig aussprechen, dass es sich um den
Plottegg handle.
Die Welt ist, was der Fall ist: Der Grazer Architekt Manfred Wolff-Plottegg wurde von der Kammer
ordnungsgemäß in die Jury entsandt, der Wettbewerbsordnung halber hat er auch darin zu verbleiben,
was Kunze, darauf vom STANDARD angesprochen, nicht so sieht. Bis dato wurde der Juror von Kunze
weder über den Jurytermin informiert, noch mit den entsprechenden Unterlagen versorgt, so dass sich
die Architektenkammer genötigt sah, mittels eines Schreibens dem Vorprüfer auf die Sprünge zu helfen.
Am 19. 11. forderte ihn Länderkammer-Vorsitzender Michael Buchleitner schriftlich unter anderem auf:
"Wir ersuchen Sie, Architekt Plottegg unverzüglich zu informieren und zur Jury einzuladen."
Kunze bestätigte auf Anfrage des STANDARD Zeitpunkt und Tatsache des Telefonats mit Peichl, weist
allerdings den vom Kollegen mitgehörten Inhalt des Gesprächs "mit Protest zurück". Aufgrund des
laufenden Verfahrens, in dem Kunze Schriftführer und Vorprüfer ist, behält sich der STANDARD die
namentliche Nennung des Architekten vor, obwohl dieser dazu bereit wäre, öffentlich Rede und Antwort
zu stehen. Nach zweistündiger Überlegung teilte Kunze dem STANDARD telefonisch mit, dass nicht er,
sondern ein Bürokollege mit dem betreffenden Wettbewerbsteilnehmer telefoniert habe, er selbst
persönlich gar nicht zugegen gewesen und die gesamte Angelegenheit eine Erfindung sei.
Freilich können Vorkommnisse wie diese als "Architekturtratsch" abgetan werden, doch wohl nur von
denjenigen, die diese Art von Tratsch betreiben und andere damit in Mitleidenschaft ziehen. Der
Ordnung halber ist zu sagen, dass neben Peichl und Partner die Architekten Franz Berzl, Adele
Feitzinger, Reinhard Haslwandter und Günter Katherl die zweite Runde bestreiten, juriert wird sie
anonym und architektenseits von Gerhard Steixner, einem, wie ausgeführt, noch nicht feststehenden
Kollegen sowie Wilhelm Holzbauer, der den Vorsitz führt.
Holzbauer will sich, vom STANDARD befragt, in die Jurybestellung nicht einmischen. Er meint: "Das ist
allein Sache von Helmut Kunze." Bundeskammerchef Peter Scheifinger will jedenfalls einen nicht
stimmberechtigten Kammerjuristen quasi als Rechtsbeistand im Dienste der Sache in die Sitzung
entsenden. Denn es habe sich in jüngerer Vergangenheit gezeigt, dass es durchaus hilfreich sei,
manche Verfahren mit fundierter juristischer Unterstützung abzuwickeln. Scheifinger: "Das ist ein
Service, den die Kammer gerne bereit ist anzubieten."
Wilhelm Holzbauer seinerseits hat in den vergangenen Wochen einen Wettbewerb in Wien gewonnen,
einen anderen in Salzburg verloren, und beide Verfahren haben jeweils ein juristisches Nachspiel. Im
Falle des Kleinen Festspielhauses in Salzburg empfahl die Jury des Verhandlungsverfahrens im
Sommer mit neun zu null Stimmen das Projekt der Architekten Hermann & Valentiny als Sieger.
Holzbauers Entwurf kam nur auf Rang Zwei, ein Umstand, der nun die Vergabekontrollore der Nation
beschäftigt.
Holzbauer sieht als Schüler und wohl intimster Kenner des Salzburger Bau-Ahns Clemens Holzmeister
dessen Werk durch das Projekt der Kollegen gefährdet. Dass diese ihrerseits Schüler Holzbauers und
somit Holzmeisters Enkerl sind, rundet das Bild ab. Holzmeister-Sohn Holzbauer: "Man will dieses
Ensemble zerstören, ich will das überprüft haben." Holzmeister-Enkel Franz Valentiny: "Wir haben
dieses Verfahren einstimmig gewonnen, wir sind mit Wilhelm Holzbauer gut befreundet, wir wollen dazu
gar nichts sagen."
Am 13. 11. stellte der jedenfalls Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Dieser Antrag
wurde mit Eingabe vom 15. 11. um einen Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung erweitert.
Letzterer wurde mit Bescheid des Bundesvergabeamtes vom 20. 11. abgewiesen. Parallel zum Antrag
auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens stellte Holzbauer Antrag auf Einleitung eines
Schlichtungsverfahrens bei der Bundes-Vergabekontrollkommission. Diese teilte mit Entscheidung vom
21. 11. mit, ein Schlichtungsverfahren nicht durchzuführen, sodass das Ergebnis des eingeleiteten
Nachprüfungsverfahrens abzuwarten bleibt.
Ebenfalls turbulent entwickelt sich die Sanierung der Wiener Volksoper, die über einen, in diesem Fall
EU-weiten Wettbewerb vergeben werden sollte. Hier entschied die Jury im Juli dieses Jahres, dass sie
sich nicht entscheiden könne, dass sie mit den Entwürfen von Holzbauer sowie den Berlinern Zerr,
Hapke, Nieländer zwei gleichrangige Projekte zur Nachbearbeitung empfehle, und dass der Auslober in
Form der Bundestheater Holding selbst entscheiden solle, was zu bauen sei.
Georg Springer gab vorige Woche Holzbauers Projekt offiziell den Vorzug, was in einen medialen
Schlagabtausch mit der Wiener Architektenkammer mündete. Michael Buchleitner warf den
Bundestheatern eine architektonische Operetteninszenierung vor, was von Springer erbost als "in jedem
einzelnen Punkt widerlegbar", "boulevardesk" und "schlecht recherchiert" zurückgewiesen wurde.
Fest steht, dass Wilhelm Holzbauer hier in Wien das gleiche Spiel, nämlich eine genaue Untersuchung
des Verfahrens durch das Bundesvergabeamt, bevorstehen könnte, wie er es selbst in Salzburg
inszeniert hat. Nur halt mit umgekehrten Vorzeichen. Georg Springer betont, dass der Wettbewerb, dem
übrigens Gustav Peichl vorsaß, nach bestem Wissen und Gewissen abgewickelt worden sei. Die
zweitgereihten Berliner Architekten haben sich derweilen einmal einen Wiener Anwalt gesucht, da sie
Kostengutachten, die von den Bundestheatern in Auftrag gegeben worden waren, mittels
Gegengutachten anzweifeln.
Da das gesamte Wettbewerbswesen offenbar nun nicht nur mehr während des eigentlichen Aktes,
sondern auch danach in Entartung mündet, hat Christoph Chorherr eine parlamentarische Anfrage der
Grünen bezüglich Stellenwert zeitgenössischer Architektur in Österreich sowie Mindeststandards von
Wettbewerbsverfahren bei öffentlichen Bauwerken an Bundeskanzler Wolfgang Schüssel angekündigt.
Hier ein Auszug: "In Ländern mit hoher Baukultur, wie z. B. Frankreich, sind Fragen der Architektur
immer 'Chefsache'. Österreich ist stolz darauf, ein Land mit kulturellem Weltruf zu sein. Hervorragenden
Architekt/innen gelingt es, trotz, nicht wegen politischer Rahmenbedingungen, außergewöhnliche
Leistungen zu erbringen. Dass die Baukultur in diesem Land trotzdem bloß Mittelmaß ist, liegt
insbesondere an den politischen Rahmenbedingungen, z. B. an der Form, wie Wettbewerbe bei
öffentlichen Bauten vorbereitet und durchgeführt werden." Weiter: "Warum gibt es bis heute keine
Sicherstellung von Mindeststandards für die Durchführung von Architekturwettbewerben, um
Missstände, wie jüngst beim Verfahren 'Volksoper' zu verhindern? ... Internationale Vergleiche zeigen,
dass rechtmäßig durchgeführte, transparent abgewickelte Wettbewerbe und deren qualitätsvolle
Umsetzung die Baukultur bereichern. Wie gedenken Sie in Zukunft sicherzustellen, dass in Österreich
die Baukultur einen ihr angemessenen Stellenwert bekommt?"
Sinnvolle Regeln, wie man miteinander umzugehen hat, sind auch in der Architektur ohnehin bereits
vorhanden. Sie heißen Wettbewerbsordnung und Gebührenordnung und schreiben genau vor, was wer
darf, kann, soll. Wenn diese Regeln von allen anerkannt wären, wenn auch das gute alte
Was du
nicht willst, dass man dir tu...
nicht auf beschämende Art und Weise in Vergessenheit geraten wäre,
müssten nicht Vergabejuristen belangt und parlamentarische Anfragen gestellt, sondern dann könnte
endlich vernünftig gebaut werden.
(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24./25. 11. 2001)