Netzpolitik
Erstes Urteil für Verbreitung rechtsextremer Musik-Files
Staatsanwalt legte 26-jährigem Wiener Verhetzung zur Last - Zwei Monate bedingt
Über die Musiktauschbörse Napster
besorgte sich ein
26-jähriger Wiener im Internet Nummern von Bands mit den
bezeichnenden Namen "Stahlgewitter", "Arisches Blut" oder
"Zillertaler Türkenjäger". Weil er diese auf seiner Festplatte
abspeicherte und anderen Usern zum Download anbot, wurde der bei
einer Sicherheitsfirma als Wachorgan beschäftigte Mann heute,
Freitag, im Wiener Landesgericht wegen Verhetzung zu zwei Monaten
Haft verurteilt. Die Strafe wurde ihm unter Setzung einer Probezeit
bedingt nachgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gegen die Menschenrechte
Seine Vorgangsweise habe dazu beigetragen, Menschen auf Grund
ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft bzw.
einer anderen Rasse verächtlich zu machen. Die inkriminierten Texte
der rechten Bands hätten Minderheiten "in einer die
Menschenrechte verletzenden Weise beschimpft", lautete der Vorwurf
von Staatsanwalt Karl Schober.
Auszüge
Auf drei Seiten listete der Strafantrag mehr als erschreckende
Textauszüge auf. Ein "Adolf Hitler Heldenlied" fand sich da neben
antisemitischen Tiraden und ausländerfeindlichen Hetzparolen. Ihn
habe das "aus privaten Gründen" interessiert, meinte der
Beschuldigte. Außerdem habe er beruflich viel mit "den Ausländern" zu
tun: "Ich bin mit Drogenabhängigen und Dealern konfrontiert. Das sind
großteils Nichtösterreicher." Er habe sich daher nach Feierabend "als
Ausgleich" daheim die Musikstücke herunter geladen. "Du kommst nach
Hause und weißt, du kannst nix machen. Du hörst dir dann diese Texte
an. Das ist wie eine Ablenkung", sagte der 26-Jährige.
Hätte er gewusst, dass er sich damit der Gefahr einer
strafgerichtlichen Verfolgung aussetzte, hätte er davon Abstand
genommen, betonte der Mann. Er sei außerdem erst viel später drauf
gekommen, dass andere Internet-User Zugriff auf die von ihm
abgespeicherten Titel hatten. Eine Verantwortung, die ihm Richter
Kurt Wachsmann allerdings nicht abnahm.
Weiter Fälle anhängig
Der Staatsanwalt verlangte in seinem Schlusswort "ein Zeichen,
dass die Justiz solche Sachen nicht toleriert". Mit dem hier zu Lande
wahrscheinlich ersten Urteil für die Verbreitung rechtslastiger
Musik-Files zeigte er sich einverstanden. Allein im Sprengel des
Landesgerichts Wien sind rund ein Dutzend ähnlicher Fälle
gerichtsanhängig. (APA)