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foto: reuters/saribas
Ankara - Nach einmonatiger Beratung hat die türkische Nationalversammlung am Donnerstag eine Zivilrechtsreform beschlossen, die besonders die Rechte der Frau in der Ehe verbessert und die Gleichberechtigung fördert. Es ist die erste umfassende Reform des türkischen Zivilrechts nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor 75 Jahren. In der neuen Fassung des Eherechts wird so der Passus ersatzlos gestrichen, wonach der Mann das Oberhaupt der ehelichen Gemeinschaft ist. Daraus folgt unter anderem, dass der Ehemann der Frau nicht mehr vorschreiben kann, ob sie eine Arbeit annehmen darf oder nicht. Weiterhin werden die Rechte der Frau im Fall einer Scheidung verbessert. Künftig wird alles Vermögen, das während der Ehe von beiden Partnern angehäuft wurde, zwischen Mann und Frau gleichmäßig geteilt. Bisher konnte die Frau nur auf den Teil Anspruch erheben, der ausdrücklich unter ihrem Namen registriert war. Weiter wird das Ehefähigkeitsalter von 17 Jahren für Männer und 15 für Frauen auf gleichmäßig 18 Jahre heraufgesetzt. Ein Mann kann künftig den Nachnamen der Frau annehmen, während die Frau ihren Mädchennamen nur zusammen mit dem Namen des Mannes behalten darf. Bisher war beides nicht möglich. Uneheliche Kinder erhalten die gleichen Erbansprüche wie ehelich geborene. Das heutige türkische Zivilrecht wurde 1926 vom Republikgründer Mustafa Kemal Pascha (später Atatürk genannt) eingeführt und löste das im Osmanischen Reich geltende islamische Recht (Scharia) ab. Das seitdem kaum mehr veränderte Zivilgesetzbuch wurde damals nach dem Vorbild des schweizerischen und deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches geschaffen. (APA/AP)