IT-Business
Strafe für "News"
Computer und andere Beigaben dürfen nicht als "gratis" angeboten werden, wenn sie nicht kostenlos sind
Das Handelsgericht Wien hat einer Klage von Kurt Falks Familiapress ("Die Ganze Woche") gegen die News-Gruppe Recht
gegeben. Dies ist einem halbseitigen Inserat in der Donnerstagsausgabe der "Presse" zu entnehmen. Demnach habe es die News-Gruppe "ab
sofort zu unterlassen", Sachzuwendungen zur Zeitschrift "News" als "'gratis', 'kostenlos' oder sinngleich anzukündigen, wenn diese
Sachzuwendung in Wahrheit nicht kostenlos abgegeben wird". Dies betreffe "insbesondere Computer", hielt das Gericht fest.
"News"-Herausgeber Wolfgang Fellner war vorerst nicht erreichbar. Rechtskraft
Das Urteil muss nicht nur in der "Presse" sowie in der "Ganzen Woche" - "binnen sechs Monaten nach Rechtskraft" - veröffentlicht werden,
sondern auch auf der Titelseite von "News", entschied das Handelsgericht weiters. Darüber hinaus sollen auch die Radiohörer zwei Mal auf
Ö3 sowie die TV-Zuschauer in ORF 1 und ORF 2 je einmal unmittelbar vor der "Zeit im Bild 1" um 19.30 Uhr sowie einmal unmittelbar vor
Beginn des Hauptabendprogramms um 20.15 Uhr darüber informiert werden.
Teuer
Die Kosten für diese Veröffentlichungen hat die News-Gruppe zu tragen. Die Werbeminuten vor der "ZiB 1" und dem Hauptabendprogramm
gehören zu den teuersten im ORF-Fernsehen. Der Streitwert des Verfahrens betrug 810.000 Schilling (58.865 Euro). Weder Fellner noch Falks Rechtsvertreter waren am Donnerstag vorerst zu erreichen.