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Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) unterzeichnet morgen, Freitag, im Namen der Republik Österreich in Budapest eine so genannte Cybercrime-Konvention des Europarates. Das Papier soll mehr Schutz gegen Interkriminalität bieten, heißt es in einer Aussendung des Justizministerium von Donnerstag. Umfassende Strafbestimmungen Die Konvention beinhaltet umfassende Strafbestimmungen zur Bekämpfung unerlaubter Angriffe gegen Computersysteme. Diese reichen vom unerlaubten Zugriff auf ein fremdes Computersystem - dem so genannten Hacking - bis zur Beschädigung von Computerdaten oder ganzen Computersystemen etwa durch Viren. Weiters sieht das Abkommen die Bekämpfung der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten über das Internet vor. Alle Sraftaten mittel Computer Die umfassenden strafprozessualen Vorschriften beziehen sich nicht nur auf die in der Konvention enthaltenen Straftatbestände, sondern generell auf alle Taten, die mit Hilfe eines Computersystems begangen werden oder zu deren Aufklärung die Aufnahme von Beweisen in elektronischer Form notwendig wird. Die Maßnahmen reichen dabei von der einstweiligen Sicherung, der Durchsuchung und Beschlagnahme bis hin zur Überwachung von Inhalts- und Verkehrsdaten. Expertengruppe vom Europarat eingesetzt Eine Expertengruppe, die diese Konvention ausgearbeitet hat, wurde vom Ministerkomitee des Europarates eingesetzt und nahm Anfang des Jahres 1997 seine Arbeit auf. Österreich war seit Herbst 1999 aktiv an den Verhandlungen beteiligt. Mit dem Ziel, einen möglichst breiten Anwendungsbereich sicherzustellen, wurden auch die USA, Kanada, Japan und Südafrika zu den Verhandlungen eingeladen. Im September 2001 ist der Endentwurf des Expertenkomitees durch das Ministerkomitee des Europarates angenommen worden. "Bekämpfung der Internetkriminalität ein wichtiges Anliegen" "Für Österreich war die Bekämpfung der Internetkriminalität - im Besonderen der Kinderpornographie - stets ein wichtiges Anliegen. Österreich wird daher bemüht sein, die Bestimmungen der 'Cyber-Crime'-Konvention möglichst rasch in sein nationales Recht umzusetzen", so Justizminister Böhmdorfer in der Aussendung. (APA)