Frankfurt/Oder - Der Mörder der Eberswalder Schülerin Ulrike hat die Höchststrafe bekommen: Das Landgericht Frankfurt an der Oder verurteilte Stefan J. am Dienstag zu lebenslanger Haft wegen Mordes, schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. Zugleich stellten die Richter eine besonders schwere Schuld fest. Damit kann die Haftstrafe nicht - wie bei lebenslänglich üblich - nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.Vergewaltigung und Mord Die Strafkammer sah es nach 14 Prozesstagen als erwiesen an, dass der mehrfach Vorbestrafte das zwölfjährige Mädchen am 22. Februar 2001 in Eberswalde mit dem Vorsatz entführte, es später im nahen Werneuchen zu vergewaltigen. Um dieses Verbrechen zu verdecken, ermordete er das Kind dann, wie die Richter befanden. Mit ihrem Urteil folgten sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Gregor Gysi, der Ulrikes Eltern als Nebenkläger vertrat, hatte zudem Sicherungsverwahrung gefordert. Reaktion der Eltern Die Eltern nahmen das Urteil mit gemischten Gefühlen auf. "Ich glaube, dass lebenslange Haft richtig wäre, wenn lebenslänglich tatsächlich lebenslang hieße", sagte die Mutter. Ihr Mann erklärte: "Das Urteil ist im rechtlich Möglichen, entspricht aber nicht unserer Situation." Mutter Kerstin B. wies darauf hin, "dass eine Art Verzeihung nur möglich gewesen wäre, wenn der Angeklagte von Anfang an ein wirkliches Geständnis abgelegt hätte". Seine Lügerei aber sei menschenverachtend gewesen. Erbarmungslosigkeit, Brutalität und Kaltschnäuzigkeit des Mörders Die Vorsitzende Richterin verwies in der Urteilsbegründung auf die Erbarmungslosigkeit, Brutalität und Kaltschnäuzigkeit, mit der Stefan J. vorgegangen sei. Sie charakterisierte den Verurteilten als bedürfnisorientierten Menschen mit hoher krimineller Energie, der sich bewusst ein Kind als wehrloses Objekt seiner Begierde ausgewählt habe. Die mehrfachen Vergewaltigungen habe er trotz der offensichtlichen schweren Verletzungen und Qualen des Mädchens fortgesetzt. Deshalb habe das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. In der seit Anfang Oktober laufenden Verhandlung hatte Stefan J. stets behauptet, er habe die Schülerin unter Alkoholeinfluss versehentlich angefahren. Erst dann habe er sich zu dem Sexualverbrechen entschlossen. Auch habe er das Kind danach nicht ermorden wollen. Er habe ihm nur den Schal um den Hals zugezogen, weil ihn dessen Geschrei genervt habe. Diesen Aussagen schenkten die Richter keinen Glauben. Vorsatz Stefan J. sei an jenem Tag kaum alkoholisiert, auf jeden Fall aber voll steuerungsfähig gewesen, sagte Hecht. Er habe der Rad fahrenden Ulrike mit seinem gestohlenen Wagen bewusst den Weg abgeschnitten, um sie mitzunehmen und zu vergewaltigen. "Er fiel erbarmungslos über Ulrike her, quälte, verletzte und demütigte sie", erklärte die Richterin. Als er nach der Tat erkannte, dass Ulrike eine Gefahr für ihn sei, habe er sich zum Mord entschlossen. "Ich wollte nicht erwischt werden", hatte Stefan J. bei der Polizei erklärt. Nach Hechts Ansicht erdrosselte er das Kind so lange, bis er von dessen Tod überzeugt war. Danach habe er sorgfältig den Leichnam versteckt. Reue "Stefan J. hat aus unserer Sicht Reue gezeigt, sagte die Richterin. Sie forderte ihn aber auf, sich mehr mit seiner Schuld auseinander zu setzen. Ulrike habe mit zwölf Jahren noch viel vor sich gehabt. "Mit ihrer Tat haben sie nicht nur ihr Leben zerstört, sondern auch das der Eltern, der Schwester und der ganzen Familie", sagte Hecht. "Den Eltern können sie das Kind nicht zurückgeben, damit müssen sie leben", erklärte sie. In den Tagen nach Ulrikes Entführung im vergangenen Februar hatten ein Großaufgebot der Polizei und sogar Tornados der Bundeswehr nach der Schülerin gesucht. Bis zum Auffinden der Leiche zwei Wochen nach dem Verbrechen hatten die Eltern gehofft, ihr Kind lebend wiederzufinden. Zwei Mal hatten sie öffentlich an den Entführer appelliert, ihre Tochter freizulassen. Fünf Wochen nach dem Mord hatte die Sonderkommission Finow der Eberswalder Kriminalpolizei Stefan J. anhand eines Fingerabdruckes auf einer Flasche neben dem Leichnam Ulrikes als Täter ermittelt. Der notorische Autodieb hatte sich ohne Widerstand festnehmen lassen und das Verbrechen schon im ersten Verhör gestanden. Eine DNA-Analyse seines Speichels stimmte mit am Körper des toten Kindes gefundenen Spermaspuren überein. (APA/AP)