Etat
Schweizer Presserat zu Privatsphäre: Namensnennung zulässig
Beschwerde eines Diakon teilweise abgewiesen
Die öffentliche Nennung des Namens und der beruflichen Funktion eines Zeugen in einem Zivilprozess ist nach Auffassung des Schweizer Presserats zulässig, wenn die Aussage des Zeugen in einem direkten Zusammenhang mit seinem Beruf steht. Die Lausanner Tageszeitung "Le Matin" erwähnte im Mai einen Diakon mit Beruf und Namen, der in einem Prozess ausgesagt hatte; es ging dabei um die Einschätzung des Charakters einer religiösen Vereinigung. Der Diakon wandte sich an den Presserat und machte eine Verletzung seiner Privatsphäre geltend. Seine Beschwerde wurde nur teilweise gutgeheißen.
Nennung des Namens und Berufs gerechtfertigt
Nach dem am Dienstag veröffentlichten Presseratsentscheid war die Nennung des Namens und Berufs gerechtfertigt. Der Diakon sei offenbar gerade wegen seiner beruflichen Stellung als Zeuge befragt worden. Die Zeitung hätte jedoch erwähnen müssen, dass der Diakon für eine Person ausgesagt habe, mit der er zwar zusammengearbeitet habe, nicht aber deren religiöse Überzeugung teile.
Der Presserat hat eine Beschwerde der Schweizer Hanffreunde und -freundinnen abgewiesen. Das Westschweizer Fernsehen war nicht verpflichtet, deren Haltung zur ärztlichen Cannabis-Verschreibung zu senden. Zwar dürften Medien aus berufsethischen Gründen wichtige Informationen nicht unterschlagen, schreibt der Presserat in einer Mitteilung vom Dienstag. In einem Tagesschau-Beitrag vom April 2001 über die ärztliche Cannabis-Verschreibung an einen Drogenabhängigen habe das Fernsehens die abweichende Meinung der Schweizer Hanffreunde und -freundinnen (VSHF) aber dennoch nicht bringen müssen. Für das Publikum sei aus dem Beitrag ersichtlich geworden, dass die ärztliche Verschreibung von Cannabis umstritten ist.
Leutenegger neuer Präsident der "Konferenz der Chefredaktoren und Chefredaktorinnen"
Filippo Leutenegger ist am Dienstag zum neuen Präsidenten der Schweizer "Konferenz der Chefredaktoren und Chefredaktorinnen" gewählt worden. Er ersetzt Rene Bortolani. Leutenegger, Chefredaktor von SF-DRS, will sich mit der Konferenz für die publizistische Unabhängigkeit der Redaktionen einsetzen. Dieses "kostbare Gut" sei von verschiedener Seite in Gefahr. Überregulierungen müssten deshalb um jeden Preis vermieden werden. Monopolsituationen, Rechtsprechung und Kostendruck dürften nicht dazu führen, dass journalistische Arbeit "mit der Schere im Kopf" verrichtet würden. (APA)