Wien - Der für Konsumentenschutzfragen zuständige Justizminister Dieter Böhmdorfer droht den ehemaligen Strommonopolisten mit Verbandsklagen, sollten sie sich im Wettbewerb um die Haushaltskunden nicht fair verhalten, heißt es am Sonntag in einer Aussendung. Die neuen Geschäftsbedingungen würden in Zusammenarbeit mit der E-Control GmbH genauestens geprüft und erforderlichenfalls mit Verbandsklagen bekämpft. Mit der Volliberalisierung des Strommarktes müssen die alten Strommonopolunternehmen ihre Geschäftsbedingungen für Haushaltskunden umstellen. Die ursprünglichen Geschäftsbedingungen müssen in Bedingungen für das Betreiben des Netzes - hier bleibt das Monopol erhalten - und Bedingungen für den Lieferung elektrischer Energie getrennt werden. Dabei gelten völlig neue Spielregeln, heißt es weiter. Kündigungsfristen müssen problemloses Anbieterwechseln ermöglichen "Bei den ersten Aussendungen von neuen Bedingungen an die Haushaltskunden - wie z.B. bei der Wienstrom - habe ich feststellen müssen, dass die alten Monopolisten die Rolle des im Wettbewerb stehenden Lieferanten nicht allzu ernst nehmen", so Böhmdorfer. Es dürfe jedoch beim Konsumenten nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Wechseln des Lieferanten mit Kosten für die Kunden verbunden sei. Zudem müssen Kündigungsfristen bei Kündigung durch die Energievorsorger so gestaltet sein, dass ein problemloser Übergang für den Konsumenten zu einem neuen Lieferanten garantiert sei, betonte der Minister. SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier kritisiert Böhmdorfer Für SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier komme diese Reaktion Böhmdorders jedoch zu spät. Die Energieliberalisierung sei bereits seit 1. Oktober in Kraft und die allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu bereits im September dieses Jahres verschickt worden, sagte Maier dazu in einer Aussendung. "Die Frage ist nunmehr, warum hat Böhmdorfer den Verein für Konsumenteninformation (VKI) bis heute nicht mit einer Verbandsklage beauftragt" kritisierte der SP-Konsumentenschutzsprecher. (APA)