München - Der 1998 in die Türkei abgeschobene jugendliche Serienstraftäter "Mehmet" kann nach München zurückkehren. Nach einer Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Donnerstag muss dem heute 17-Jährigen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Entgegenstehende Entscheide der Stadt München wurden aufgehoben. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Rechtsanspruch des Klägers auf Grund einer Vereinbarung zwischen der damaligen Europäischen Wirtschaftgemeinschaft und der Türkei aus dem Jahr 1980.(APA/dpa)