Europa
"Mehmet" darf nach München zurückkehren
Gericht bestätigt Aufenthaltsanspruch des in die Türkei abgeschobenen Straftäters
München - Der 1998 in die Türkei abgeschobene
jugendliche Serienstraftäter "Mehmet" kann nach München zurückkehren.
Nach einer Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom
Donnerstag muss dem heute 17-Jährigen eine Aufenthaltserlaubnis
erteilt werden. Entgegenstehende Entscheide der Stadt München wurden
aufgehoben. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem
Rechtsanspruch des Klägers auf Grund einer Vereinbarung zwischen der
damaligen Europäischen Wirtschaftgemeinschaft und der Türkei aus dem
Jahr 1980.(APA/dpa)