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Foto: Reuters/Lampen
Wien - Seit 15. Mai 2000 ist für Afghanistan der Artikel 14 der UNO-Suchtgiftkonvention von 1961 in Kraft. Dies berichtete am Dienstag der Vorsitzende des Internationalen Suchtgiftkontrollrates (INCB), Hamid Ghodse, in Wien. Der Artikel 14 tritt dann in Kraft, wenn der Kontrollrat objektiven Grund zur Annahme hat, dass die Ziele der Konvention auf Grund eines Verstoßes eines Unterzeichnerstaates ernsthaft gefährdet sind. Die von den Vereinten Nationen als offizielle Regierung Afghanistans anerkannte Nordallianz hat sämtliche UNO-Suchtgiftkonventionen (1961, 1972 und 1988) ratifiziert. Deshalb trat der INCB im Mai 2000 mit Vertretern der Nordallianz als auch der Taliban in schriftlichen Kontakt, um beide Parteien von diesem Schritt in Kenntnis zu setzen. Im Juli 2000 verhängten die Taliban den sogenannten "Opium-Bann", der den Anbau des Suchtmittels in ganz Afghanistan untersagte. Bis dahin produzierte das Land pro Jahr im Schnitt etwa 4.000 Tonnen an Roh-Opium, die in alle Teile der Welt exportiert wurden. Seit dem Opium-Bann sind die Anbauflächen laut Schätzungen des INCB um rund 85 Prozent zurückgegangen. Während im Jahr 2000 die Opium-Produktionsmenge noch 3.200 Tonnen betrug, waren es 2001 nur noch 185 Tonnen, was einen Rückgang um 94 Prozent bedeutete. Anstieg der Produktionsflächen "Nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon am 11. September dieses Jahres ist zu befürchten, dass sich die Situation wieder geändert hat", zeigt sich INCB-Vorsitzender Hamid Ghodse über einen abermaligen Anstieg der Produktionsflächen besorgt. "Es gibt im Moment keine genauen Angaben über den derzeitigen Stand der Opiumproduktion in Afghanistan - deshalb wollen wir nun die Weltöffentlichkeit darüber informieren", so Ghodse. "Keine Regierung oder sonstige Staatsmacht sollte von der Suchtgiftabhängigkeit von Menschen profitieren." Am 6. September 2001, also unmittelbar vor den Anschlägen in New York und Washington, traf eine Delegation der INCB in Kabul erstmals mit Vertretern der Taliban zusammen. Dabei wurde ihnen noch einmal mitgeteilt, dass Artikel 14 der UNO-Suchtgiftkonvention in Kraft getreten ist. Bei Nichteinhaltung der UNO-Richtlinien sieht der Artikel in letzter Konsequenz auch wirtschaftliche Sanktionen gegen das Land vor. (APA)