Berlin - Die Vertrauensfrage, über die der deutsche Bundestag am Freitag abstimmen soll, hat in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher in zwei von insgesamt drei Fällen zur Auflösung des Parlaments und vorzeitigen Wahlen geführt. Falls der Antrag von Bundeskanzler Gerhard Schröder nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder (334) des Bundestages findet, kann der Bundespräsident das Parlament auf Vorschlag des Kanzlers binnen 21 Tagen auflösen. Im Falle einer Auflösung des Bundestages müssen innerhalb von 60 Tagen (nach Artikel 39 des Grundgesetzes) Neuwahlen stattfinden. Mit der Auflösung verlieren die Parlamentarier ihre Mandate und Vorrechte. Eine Auflösung muss dann nicht stattfinden, wenn der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Kanzler wählt. Der Bundeskanzler hat die Möglichkeit, die Vertrauensfrage mit einer Gesetzesvorlage zu verbinden. Genau dies hat Schröder getan. Er ist damit der erste Bundeskanzler, der von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. (APA/AP)