Kohl stellte dann im Dezember 1982 selbst die Vertrauensfrage und ließ diese, trotz Mehrheit im Parlament, verloren gehen, um Neuwahlen zu ermöglichen. Nach heftiger Kontroverse wurde das Bundesverfassungsgericht angerufen, das Kohl beschied, nicht gegen das Grundgesetz verstoßen zu haben.
Zum ersten Mal in der Geschichte des Bundestags hatte zehn Jahre davor Willy Brandt die Vertrauensfrage gestellt. Nach dem Wechsel einiger FDP-Abgeordneter zur CDU sah der Kanzler 1972 seine Mehrheit gefährdet. Brandt verlor die Vertrauensabstimmung, bei den folgenden Neuwahlen wurde die SPD erstmals stärkste Partei.
Trotz verlorener Vertrauensfrage kann der Kanzler nach dem Grundgesetz mit einer Minderheitsregierung im Amt bleiben. Er kann aber auch zurücktreten und den Weg für Neuwahlen freimachen. Dann muss der Bundespräsident binnen 21 Tagen über die Ausschreibung der Wahlen entscheiden. (afs)