Zur Vorgeschichte: Ein Gericht in Paris hatte eine einstweilige Verfügung gegen Yahoo erlassen, die es dem Unternehmen verbietet weiter nationalsozialistische Gegenstände im Internet anzubieten. Bei Zuwiderhandlung drohte Yahoo eine täglich fällige Strafe in der Höhe von rund 211.000 Schilling (15.334 Euro).US-Gericht ist anderer Meinung Nun hat ein Gericht in Kalifornien entschieden, dass Yahoo die Verfügung nicht einhalten muss. Als Begründung meinte Bezirksrichter Jeremy Fogel, dass ein Netzbetreiber aus den USA sich nicht an Urteile aus dem Ausland halten müsse, sofern diese geltendem amerikanischen Recht widersprechen. Die Vorgehensweise des französischen Gerichts ist nicht konform mit dem US-Recht auf uneingeschränkte Meinungsfreiheit, so das kalifornische Gericht. Wann und ob der Verkauf der NS-Gegenstände wieder beginnt ist noch nicht bekannt.(red)