Luftfahrt
Deutschland verlängert Luftfahrt-Staatshaftung
Zunächst keine Gebühren
Berlin - Die deutsche Regierung hat die Staatshaftung
für die so genannte Drittschadenhaftpflicht in der Luftfahrt bis Ende
Jänner verlängert. Unterdessen soll weiter nach einer langfristigen
Lösung gesucht werden. Berliner Regierungskreise bestätigten am
Dienstag einen Vorausbericht des Düsseldorfer "Handelsblattes", nach
dem sich Bundeskanzler Gerhard Schröder, die beteiligten Ministerien
sowie Versicherungswirtschaft und Lufthansa auf die Verlängerung
geeinigt haben. Zunächst müssen die Luftfahrtgesellschaften auch
keine Gebühren für die Staatshaftung zahlen. Die Premien seien
gestundet worden, hieß es.
Suche nach langfristiger Lösung
Bei dem Treffen sei vereinbart worden, dass auf der Ebene der
Staatssekretäre eine langfristig tragfähige Lösung erarbeitet werden
soll. Dabei solle auch die Frage geklärt werden, welchen Beitrag der
Staat künftig leisten könne. Es sei nicht ausgeschlossen, dass auch
langfristig die Notwendigkeit bestehe, dass sich der Staat bei der
Drittschadenhaftpflicht engagiere. Bundesverkehrsminister Kurt
Bodewig hatte allerdings noch am Wochenende betont, der Staat sei
kein Versicherungsunternehmen und es müsse eine privatwirtschaftliche
Lösung geben.
An der Position der Bundesregierung, für die Staatshaftung auch
Gebühren von den Luftfahrtgesellschaften zu verlangen, habe sich aber
nichts geändert, hieß es in Berlin. Auf EU-Ebene solle auch weiter
darauf hin gearbeitet werden. Da aber einige Länder ihren Unternehmen
den Schutz kostenfrei gewährten, seien die Prämien auch in
Deutschland zunächst gestundet worden.
Eichel will Prämienlösung
Finanzminister Hans Eichel verlangte in Brüssel, für die
staatlichen Garantien für das Versicherungsrisiko "Krieg und Terror"
müsse von den Fluggesellschaften eine Prämie verlangt werden.
Großbritannien habe seine Haftungsgarantien in Brüssel angemeldet,
ohne dass dafür Prämien genommen werden. "Darüber muss man noch mal
reden."
Eine Sprecherin der Lufthansa begrüßte die Einigung. Am Ende müsse
eine EU-weite Regelung gelten. Insellösungen verzerrten den
Wettbewerb. Auch der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft
deutscher Luftfahrtunternehmen (ADL), Detlef Winter, sagte, auf dem
Versicherungsmarkt gebe es derzeit kein wirtschaftlich akzeptables
Angebot. Ohnehin sei es angesichts immer neuer Warnungen vor
Terroranschlägen in den USA unklar, ob sich die Versicherungen bereit
finden, neue Angebote zu machen.
Luftfahrtgesellschaften benötigen für ihre Maschinen eine
Deckungssumme von 1 Mrd. Dollar (1,1 Mrd. Euro/15,4 Mrd. S) für die
Drittschäden. Die Versicherungswirtschaft hatte den
Fluggesellschaften nach den Terroranschlägen am 11. September in New
York und Washington die Policen mit Hinweis auf ein nicht mehr
kalkulierbares Risiko gekündigt. Fortan decken die Versicherungen nur
noch 50 Mill. Dollar Drittschäden ab. Allein die Schäden am World
Trade Center schätzen die US-Behörden auf mehr als 100 Mrd. Dollar. (APA/dpa)