Bild nicht mehr verfügbar.

Foto:Reuters/Foeger
Wien - Vor Weihnachten wollen Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) ihre Regierungsvorlage zum neuen Kartell- und Wettbewerbsrecht einbringen. Österreich erhält 2002 eine Wettbewerbsbehörde. Der Einfluss der Sozialpartner in Kartellverfahren wird zurückgenommen. Verfassungsrechtlich ist die von der Regierung angestrebte Weisungsfreiheit der neuen Behörde noch nicht gesichert, da im Parlament dafür eine Zweidrittelmehrheit und damit Zustimmung der SPÖ erforderlich ist. Ziel sei aber eine unabhängige Behörde, betont die Regierung. Die Bundeswettbewerbsbehörde wird als Aufgriffs- und Ermittlungsbehörde zur Untersuchung von Wettbewerbsbeschränkungen konzipiert, ist aber nicht - wie in anderen EU-Ländern - in erster Instanz entscheidungsbefugt, sondern hat nur "Antragsbefugnis" an das Kartellgericht, wie Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) heute bei einem Vortrag in Wien bedauernd fest stellte. Brücke zur EU-Wettbewerbsbehörde Zudem wird die neue Behörde Brücke zur EU-Wettbewerbsbehörde, nachdem sich in Zukunft die EU um die "großen Fälle" und die nationalen Behörden um Routinefälle kümmern werden. Die Zeit dränge, sagte Bartenstein heute. Denn in der EU treten 2003 neue strengere Regeln in Kraft. Ein Kernpunkt der EU-Kartellrechtsreformvorhaben ist die weitgehende Abkehr vom Anmeldeverfahren hin zu mehr amtswegiger Ermittlung, ebenso die "Dezentralisierung" von Ausnahmen. Was vor allem in Deutschland für Bedenken sorgte, wo befürchtet wird, dass einige Nationalstaaten da offenherziger entscheiden könnten als andere, wie Wettbewerbsexperten fest stellen. Illegale Preisabsprachen kosten die Verbraucher Milliarden Kartelle und illegale Preisabsprachen kosten die Verbraucher laut Bartenstein Milliarden. So habe die OECD erhoben, dass die Teilnehmer an Kartellen 20 Prozent des erzielten Umsatzes "als Schaden hinterlassen". In einzelnen Branchen, so etwa im weltweiten Handel mit Graphitelektroden, hätten die Absprachen die Preise um die Hälfte in die Höhe schnellen lassen. Evident sei, dass in kleineren Volkswirtschaften weniger Markt herrsche. So seien in einem Land wie Österreich im Vergleich zu Deutschland oder Großbritannien die Preise im Schnitt um 1 bis 2 Prozent höher. Ein Umstand, den der Binnenmarkt aber laufend ändere. Am 6. Dezember wird sich nach Angaben aus Expertenkreisen der EU-Industrieministerrat mit dem Stand der Reformarbeiten des EU-Kartellrechts befassen. SPÖ wird nicht zustimmen Die SPÖ wird der von der Regierung geplanten Kartellrechtsreform nicht zustimmen. Sie werde nämlich das Gegenteil von dem bringen, was immer beteuert werde: "Es wird schwieriger, Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstöße zu finden und zu ahnden", kritisierte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Dienstag die Vorlage von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V). Ohne Zustimmung der SPÖ wird die Wettbewerbsbehörde nicht weisungsfrei sein, wäre dazu doch eine Verfassungsbestimmung nötig. Eine "Skurrilität" sei der Entwurf, "weder Fisch noch Fleisch", weil weder das EU-Modell einer Wettbewerbsdirektion erreicht noch das in Österreich übliche Gerichtsmodell beibehalten, sondern "eine Grätsche versucht" werde. Konkret kritisierte Jarolim die geplante Doppelgleisigkeit, die Weisungsgebundenheit des künftigen Kartellanwalts und vor allem auch die Zurückdrängung der Sozialpartner aus dem Kartellverfahren. (APA)