Wien - Durch die milden Herbsttemperaturen haben viele Lenker an ihren Fahrzeugen die Winterreifen noch nicht montiert. Um jedoch vom Kälteeinbruch nicht überrascht zu werden, sollte man dies jetzt durchführen. Und: Ab 15. November 2001 darf in Österreich wieder mit den Spikes gefahren werden. Keine allgemeine Winterreifenpflicht Zwar gibt es in Österreich keine allgemeine Winterreifenpflicht und Kraftfahrer, die mit Sommerreifen unterwegs sind, droht keine Strafe. Kommt es jedoch zu einem Unfall so könnte sich die Kaskoversicherung allerdings leistungsfrei erklären. In Extremsituationen kann die Behörde auch beispielsweise auf Bergstraßen ein Fahrverbot für Lenker ohne Winterreifen verhängen. Weiters sind Sommerreifen auf Eis und Schnee sehr schnell überfordert, vor allem das Bremsen kann - auch bei noch so vorsichtiger Fahrweise - verheerende Folgen haben. Besserer Grip unter sieben Grad Celsius ARBÖ-Techniker Erhard Lenz: "Außerdem bieten Winterreifen gegenüber Sommerreifen nicht nur auf Schneefahrbahnen Vorteile - unter einer Außentemperatur von etwa sieben Grad Celsius sorgen sie auf der Straße für besseren Grip. Der ARBÖ appelliert deshalb an das Sicherheitsbewusstsein der Kraftfahrer und empfiehlt dringend den Wechsel auf die Winterpneus." Winterreifen müssen eingefahren werden Echte Winterreifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 5 mm bei Reifen in Diagonalbauart oder von mindestens 4 mm bei Reifen in Radialbauart, die Gürtelreifen, aufweisen. Weiters sollten Kraftfahrer beachten, dass auch Reifen altern können. Die Lauffläche wird hart und dadurch verschlechtert sich die Bodenhaftung. "Durch Anfahren an Bordsteine oder Überfahren von Schlaglöchern können Reifenschäden entstehen, die oftmals einen Tausch erforderlich machen. Neue Reifen, egal ob Winter- oder Sommerreifen, müssen 'eingefahren' werden. Produktionsbedingt besitzen diese Reifen anfangs eine geringere Bodenhaftung - besonders auf nasser Fahrbahn", so ARBÖ-Techniker Lenz. Erst nach zirka 300 km darf man den Hafteigenschaften der neuen Pneus trauen. Am 15. November beginnt wieder die Spikesaison Vom 15. November 2001 bis zum 8. April 2002 ist das Befahren der Straßen und Autobahnen in Österreich mit Spikereifen wieder gestattet. Spikes müssen auf allen vier Rädern montiert werden, wird ein Anhänger mitgeführt, so muss dieser auch mit Spikes ausgerüstet werden. Fahrzeuge mit Spikebereifung müssen mit einem entsprechenden Kleber am Heck gekennzeichnet sein. Nach wie vor gelten für Spikefahrzeuge auch eigene Tempolimits, erinnert der ARBÖ, so darf auf Autobahnen maximal mit 100 km/h, auf Freilandstraßen mit höchstens 80 km/h gefahren werden. Spikes-Verwendung in den Nachbarländern Deutschland Spikes erlaubt von 15. November 2001 bis 23. April 2002 im kleinen deutschen Eck (Bad Reichenhall-Lofer) und im grenznahen Raum (30 Kilometer Luftlinie von österreichischer Grenze). Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: Bundesstraße: 80 km/h, Autobahn: 100 km/h, mit Anhänger auf der Autobahn: 80 km/h. Italien Spikes erlaubt von 15. November 2001 bis 15. März 2002 im gesamten Staatsgebiet. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: Bundesstraße: 80 km/h, Autobahn: 100 km/h. Schweiz Spikes erlaubt von 1. November 2001 bis 30. April 2002 im gesamten Staatsgebiet, außer auf Autobahnen und Autostraßen. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: Bundesstraße: 80 km/h Spikes-Verbot Tschechien, Slowakei, Ungarn, Kroatien, Slowenien