Wien - "Enttäuscht über wesentliche Inhalte" des neuen "Entwurfs einer Richtlinie über den Handel mit Treibhausgasemissionen in der EU" zeigte sich am Freitag die Bundessektion Industrie. Das Papier beinhaltet detaillierte Vorstellungen der Kommission zur Einführung eines EU-weiten CO2-Emissionshandelssystems im Hinblick auf eine möglichst kostengünstige Erreichung des Kyoto-Reduktionsziels. Die Teilnahmemöglichkeit am Emissionshandel wird im vorliegenden Entwurf auf Anlagen aus den Industriebranchen Stahl, Zement, Ziegel, Mineralöl, Glas und Papier eingeschränkt, so die Wirtschaftskammer. Diese Unternehmen sollen nun gesetzlich verpflichtet werden, Genehmigungen zur Emission von Kohlendioxid und damit auch zur Teilnahme am Emissionshandel zu beantragen. Die auf Basis der Genehmigungen vergebenen Berechtigungen können dann EU-weit gehandelt werden. "Innovationsimpulse auf der Strecke" Für den Betrieb einer unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden Anlage wäre eine CO2-Emissionsgenehmigung rechtliche Voraussetzung. "Kritisch gesehen wird daher vor allem die bindende Verpflichtung zur Teilnahme schon in der Pilotphase, anstelle der Möglichkeit einer vorerst freiwilligen, durch 'incentives' stimulierten Beteiligung", betonte die Kammer. "Durch das Fehlen der Möglichkeit zur Einbeziehung von Emissionsgutschriften aus der Teilnahme an Joint Implementation- und Clean Development Mechanism-Projekten bleiben die Flexibilität des Vorhabens und wichtige Innovationsimpulse auf der Strecke." Durch Einführung neuer Systeme und Strukturen zur Messung, Überprüfung und Verwaltung der Emissionen auf nationaler und EU-Ebene könnte es zu zusätzlichen Kosten- und Bürokratieschüben ("Kyoto-kratie") kommen, befürchtet die Wirtschaft. "Auch droht - im Falle der 'Übereifrigkeit' nationaler Behörden - die Gefahr der Festlegung einer zu geringen Zahl von Emissionsberechtigungen und damit der Verstärkung des Drucks auf die Industrie zu teuren Emissionsreduktionen oder Zertifikatskäufen." (APA)