Innsbruck - Durch eine Verlegung des Inn soll die Sicherheit am Innsbrucker Flughafen erhöht werden. Ein entsprechender Bescheid wurde vom zuständigen Verkehrsministerium nun zugestellt, teilte die Flughafenbetriebsgesellschaft (TFG) am Freitag mit. Erweiterung der Piste In dem Bescheid wurde die TFG aufgefordert, einen Antrag an das Verkehrsministerium einzubringen auf Erteilung der Zivilflugplatz-Bewilligung "zur Änderung der bescheidmäßig festgelegten Flugplatzgrenzen durch Einbeziehung des westlichen Pistenvorfeldes in maximal möglichem Ausmaß in das Flugplatzareal". Die Antragstellung habe binnen drei Monaten zu erfolgen. Der Antrag sei Voraussetzung für die Schaffung der von der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO geforderten "Runway End Safety Area" und zur Herstellung und Aufrechterhaltung der dringend notwendigen Hindernisfreiheit. Wie von der TFG betont wurde, sei die im Bescheid geforderte Erweiterung des Pistenvorfeldes "eine reine Sicherheitsmaßnahme und keine Pistenverlängerung". Zur bestehenden Piste werde kein Meter dazugebaut. Die TFG stehe voll hinter bereits früher in dieser Angelegenheit schon mehrmals getätigten Aussagen und ist auch bereit, der Bevölkerung diesbezüglich entsprechende Garantien einzuräumen. Innverlegung sei einzig sinnvolle Variante Nach Meinung der Experten im Verkehrsministerium stelle die Innverlegung die einzig sinnvolle Variante zur Schaffung der Sicherheitsfläche dar. Die Verlegung des Flusses sei bereits vor rund zehn Jahren erstmals zur Diskussion gestanden. Zahlreiche ökologische Untersuchungen würden zeigen, dass der Inn in dem Projektbereich derzeit weit von seinem natürlichen Zustand entfernt ist. Deshalb wird bei einer möglichen Innverlegung ein wesentliches Augenmerk auf die Verbesserung der gewässerökologischen Situation gelegt. Namhafte Wasserbauexperten hätten damals in Abstimmung mit dem Amt der Tiroler Landesregierung, der Bundeswasserbauverwaltung und der Stadt Innsbruck ein entsprechendes Vorprojekt erarbeitet. Dieses Vorprojekt könnte nun aktualisiert werden. Selbstverständlich würden Experten für Wasserbau, Gewässerökologie und Landschaftspflege in die Planung miteinbezogen. Positive Gutachten aus all diesen Bereichen seien unabdingbare Voraussetzung für eine Entscheidung der Gesellschafter zur Verlegung des Inns. (APA)