Linz - Mit hohen Strafen müssen zeugungsunfähige Männer rechnen, wenn sie bei einer künstlichen Befruchtung "Fremdsperma" als ihr eigenes ausgeben. Dies würde Betroffene immer wieder "in die Illegalität drängen", sagte Gernot Tews, Primar an der oberösterreichischen Landesfrauenklinik in Linz, am Freitag in einer Presseaussendung. Nach dem österreichischen "Fortpflanzungsmedizingesetz" aus dem Jahr 1992 dürfe bei einer künstlichen Befruchtung nur Sperma des Ehemannes oder Lebenspartners der Frau verwendet werden. Kritik Zu den schweren psychischen Belastungen durch den oft jahrelang nicht erfüllten Kinderwunsch komme durch diese Gesetzregelung noch die drohende Strafe, die bis zu 100.000 Schilling (7.267 Euro) reichen kann, so Tews. "Es gibt keinen medizinischen Grund, warum bei der künstlichen Befruchtung nicht genauso wie bei der Samenspende Sperma verwendet werden darf, das von anderen Personen als dem Ehemann oder Lebenspartner stammt", kritisiert der Facharzt. Mit "Fremdsperma" zum Wunschkind In einem konkreten Fall habe zum Beispiel ein verzweifelter Mann versucht, für die künstliche Befruchtung seiner Frau - vermutlich - das Sperma seines Vaters als sein eigenes auszugeben, und er hätte sich damit strafbar gemacht. "Es war uns klar, dass das Ehepaar hier mit einem falschen Sperma agieren wollte, das nicht vom Mann stammte, zugleich waren wir uns aber auch bewusst, dass wir es mit einer echten Verzweiflungstat zu tun hatten", so Tews. Künstliche Befruchtung Im diesem Fall sei den Ärzten nichts anderes übrig geblieben, als die künstliche Befruchtung zu verweigern. Zur Durchführung einer DNA-Analyse sei es aber nicht gekommen, das Ehepaar sei nicht mehr aufgetaucht. "Man soll den Betroffenen in solchen Situationen eher psychologische Hilfe anbieten statt sie und das Institut mit Strafe zu bedrohen", fordert der Mediziner. (APA)