Wien - Nach einem Streit hatte eine Wienerin in ihrer Wohnung ihren Freund, mit einem Küchenmesser getötet. Zuvor war sie von ihm geprügelt worden. Beide standen zu diesem Zeitpunkt unter Alkohol-, sie auch unter Medikamenteneinfluss. "Ich wollte mir nicht mehr weh tun lassen", sagte sie während der Hauptverhandlung. Das Gericht fand wesentliche Milderungsgründe, darunter ihr Geständnis und ihr Vorleben. Die Frau wurde laufend misshandelt, von ihrem Vater im Alter von 13 Jahren vergewaltigt. Auch war die nicht einschlägig vorbestraft. Erschwerende Gründe erkannte der Senat hingegen nicht. Daher gab es auch eine Strafe an der Untergrenze - auf Totschlag stehen fünf bis zehn Jahre Haft. (APA)