Psychiatrischer Sachverständiger: "Mutter war selbst noch ein Kind" Wels - Der Schöffenprozess um ein Kleinkind, das - von seiner Mutter alleingelassen - verdurstet war, begann am Freitag unter großem Andrang und erhöhten Sicherheitsvorkehrungen am Landesgericht Wels. Die angeklagte Mutter war voller Reue. Der psychiatrische Sachverständige hielt fest, dass die junge Frau mit ihrer Mutterrolle überfordert gewesen sei: "Sie war selbst noch ein Kind". Die 19-jährige Angeklagte aus Wels hatte am Faschingsdienstag ihre Wohnung verlassen und ihren eineinhalb Jahre alten Sohn Marcel allein im Kinderbett gelassen. In den darauf folgenden vier Tagen kehrte sie nur einmal zurück, um ihrem Kind zu trinken zu geben. Nach vier Tagen dürfte das Baby qualvoll gestorben sein. Der Vater des Kindes saß damals in Haft. Die Anklage gegen die Mutter lautet auf "Quälen und Vernachlässigen von Unmündigen". Weil ihr keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden konnte, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf eine Mordanklage. Sie sei keine Mörderin, sondern eine junge Frau, die nun ihr Leben lang für ihre Tat büßen müsse. Die Angeklagte ist voll geständig. Auf den Vorhalt von Richter Wolfgang Brandmair, ob sie sich in den Tagen ihrer Abwesenheit nie gefragt habe, was aus ihrem Kind werde, antwortete sie, das frage sie sich nun jeden Tag, könne es aber nicht erklären. Der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller, der auch im Fuchs-Prozess Gutachter war, betonte, er könne die ganze Tat nicht verständlich, aber zumindest verstehbarer machen. Die Angeklagte, die mit 17 schwanger geworden war, hätte unter der Scheidung ihrer Eltern gelitten, und davon seien bei ihr Defizite in der Reife geblieben. Sie sei depressiv, suizidgefährdet und traue sich nichts zu. Schon mit 16 sei sie wegen eines Alkoholproblems in der Landesnervenklinik Wagner Jauregg behandelt worden. Beim Feiern im Faschingstrubel habe sie durch Alkoholkonsum einen "Aussetzer" gehabt. Durch das Rauchen von Cannabis wäre noch ein Gefühl der Geborgenheit, Sicherheit und Gleichgültigkeit dazu gekommen. Alle Probleme - auch ihre Mutterrolle - seien dadurch "sehr, sehr weit weg" gewesen. Ihre Zurechnungsfähigkeit sei deutlich eingeschränkt gewesen. mildernde und erschwerende Umstände Weil sich Verteidiger und Staatsanwältin Bedenkzeit erbaten, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Mildernd war das Alter der Angeklagten unter 21, ihr Geständnis und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, erschwerend eine Vorstrafe nach dem Suchtgiftgesetz. Die junge Frau müsse nun ohnehin immer mit der Bürde leben, dass ihr Kind wegen ihres Verhaltens zu Tode gekommen sei.(APA)