Salzburg - Der Salzburger SPÖ-Landtagsabgeordnete Wolfgang Rainer, der am Montag am Salzburger Landesgericht wegen Untreue und Vortäuschung einer strafbaren Handlung zu einer Geldstrafe von 324.000 Schilling verurteilt worden war, hat die Beurlaubung von seinem Mandat beantragt. "Rainer möchte im Berufungsverfahren seine Unschuld beweisen und die Arbeit des Landtages in der Zwischenzeit nicht belasten", gab SPÖ-Landesgeschäftsführer Martin Apeltauer heute, Dienstag, bekannt. Das verhängte Urteil über Rainer sei nicht rechtskräftig, selbstverständlich gelte weiterhin die Unschuldsvermutung. "Für Rainer selbst ist es ein Gebot der politischen Sauberkeit, während des Berufungsverfahrens sein Landtagsmandat nicht auszuüben", so Apeltauer. Über die Angelegenheit werde im Landesparteivorstand der Salzburger SPÖ am 10. September 2001 eingehend beraten, erklärte der SPÖ-Geschäftsführer. (APA)