Wien - Kernpunkte der neuen Dienstrechts-Regelungen für Lehrer an Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) bilden Änderungen bei der Bewertung von Klassenvorstands- und Kustodiatstätigkeiten. Neuregelungen im Dienstrecht der Lehrer durch das im vergangenen November verabschiedete Budgetbegleitgesetz gibt es außerdem bei den Mehrdienstleistungen und bei den Supplierstunden. Bisher wurde die Tätigkeit als Klassenvorstand mit einer Unterrichtsstunde gleichgesetzt und dementsprechend abgegolten. Dazu kamen noch 9.000 Schilling jährlich extra. In Zukunft erhalten die Klassenvorstände eine monatliche Zulage von 2.000 Schilling für ihren Aufwand (Kustoden 1.100 bis 1.600 S), allerdings wird ihre Tätigkeit nicht mehr in die Lehrverpflichtung eingerechnet. Für ältere Lehrkräfte bedeutet diese Pauschalierung auf Grund des Senioritätsprinzips im Öffentlichen Dienst eine finanzielle Einbuße, jüngere erhalten hingegen sogar etwas mehr Geld. Zusätzliche Stunde nötig Um auch weiterhin auf eine volle Lehrverpflichtung von etwa 18 bis 21 Unterrichtsstunden pro Woche zu kommen, müssen viele Lehrer nun aber mindestens eine zusätzliche Unterrichtsstunde halten. Dafür ist es nötig, dass sie eine weitere Klasse unterrichten - was anderen Kollegen natürlich Arbeit "wegnimmt". Vor allem Junglehrer, die nur über befristete Verträge verfügen, würden so ihre Arbeit verlieren, befürchtet die Gewerkschaft. Tatsächlich sollen durch diese Maßnahme rund 600 AHS-Lehrer in den kommenden beiden Jahren abgebaut werden. Primär setzt man dabei aber auf Pensionierungen bzw. den Wechsel in den Vorruhestand. Die Gewerkschaft hat auch bereits angekündigt, dass man auf der Zusage der Regierung bestehen wolle, wonach im kommenden Schuljahr kein einziger Lehrer auf Grund der Bestimmungen des Budgetbegleitgesetzes seine Arbeit verliert. Eine Änderung gibt es auch bei der Abgeltung von Supplierstunden. Jeder Lehrer kann demnach eine Stunde pro Woche ohne Bezahlung zur Vertretung eines Kollegen herangezogen werden. Ab der zweiten Stunde fallen 365 Schilling brutto an. Bisher wurde hingegen das Gehalt einer Überstunde ausbezahlt. (APA)