Wien - Der Vergleich der Bank Austria/Creditanstalt bezüglich der Ansprüche von Holocaust-Opfern gegen die Bank Austria AG und ihre 100-prozentige Tochter, Creditanstalt AG (CA), ist rechtlich abgeschlossen und nun voll wirksam. Die Frist für weitere Berufungen beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ist nunmehr verstrichen, ohne dass weitere Rechtsmittel ergriffen wurden. Der Vergleich sieht 40 Mill. US-Dollar (43,7 Mill. Euro/602 Mill. S) für einen Vergleichsfonds vor. Darin enthalten ist laut BA ein mit 30 Mill. US-Dollar dotierter humanitärer Fonds für die Ansprüche jener Holocaust-Opfer, die von Vorgängerinstituten der Bank Austria bzw. der CA in der Zeit zwischen 1938 und 1945 geschädigt wurden, als die Nationalsozialisten diese Institute kontrollierten. Über den Vergleichsfonds hinaus leistet die Bank eine Zahlung von 5 Mill. US-Dollar (5,47 Mill. Euro/75,2 Mill. S) an die Conference on Jewish Material Claims zu Gunsten österreichischer Holocaust-Opfer. Zuletzt hatte ein Anspruchsberechtigter gegen den Vergleichsbeschluss berufen. Das US-Berufungsgericht wies die Berufung zurück und bekräftigte den Vergleich am 4. Jänner 2001. Die Frist für weitere Berufungen beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ist nunmehr verstrichen, ohne dass weitere Rechtsmittel ergriffen worden seien, so die Bank Austria. Der Vergleich ist laut Bank Austria die erste Schadenersatzforderung im Konnex mit dem Holocaust, der bei den US-Gerichten zu einem rechtskräftigen Abschluss geführt wurde. Er sei darüber hinaus einer von nur zwei Fällen, in denen die US-Gerichte eine rechtskräftige Entbindung von weiteren Ansprüchen aus dem Titel "Holocaust" erteilt hätten. (APA)