Wien - Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat dem Opfer eines Polizeiübergriffs Recht gegeben, berichtet das Nachrichtenmagazin "Format" in seiner aktuellen Ausgabe. Der Vorfall: Vier Polizeibeamte haben demnach den Mann im Rahmen der Donnerstags-Demonstration vom 22. Februar 2001 (Opernball-Demo) umringt und ihn brutal zu Boden gestoßen. Dann schlugen sie mit den Schlagstöcken auf Oberkörper und Beine. Später soll einer der Polizisten dem Mann seine Haube vom Kopf genommen und eine Haarzopf mit einem Messer abgeschnitten haben. Demütigungsritual Der Mann beschwerte sich beim Unabhängigen Verwaltungssenat und bekam nun Recht. In dem Urteil vom 30. Juli wirft der UVS der Wiener Polizei, die auf eine Stellungnahme verzichtet hatte, nun schwere Mißhandlungen vor: "Die Rechtswidrigkeit des gegen den Beschwerdeführer gerichteten Vorgehens ergibt sich schon daraus, daß diesem der Zopf abgeschnitten worden ist, was schon der Natur einer derartigen Handlungsweise nach nicht mit einem allenfalls notwendigen Einsatz von Körperkraft gerechtfertigt werden kann, sondern ... an sich ein Demütigungsritual darstellt" Der UVS fordert laut "Format" in seinem Urteil auch die Gerichte auf, aktiv zu werden: "Schließlich stellt das Abschneiden der Haare nach ständiger Judikatur der Strafgerichte eine Körperverletzung und somit eine gerichtlich strafbare Handlung dar." (red)