Wiener Neustadt/Wien - Seit elf Tagen sitzt ein 36-jähriger Mann im Landesgericht Wiener Neustadt wegen einer über Internet begonnenen Beziehung zu einem 17-Jährigen in U-Haft. Die beiden verliebten sich und gingen eine Beziehung ein. Als die Mutter des 17-Jährigen einen innigen Liebesbrief ihres Sohnes fand, erstattete sie Anzeige. Sein Freund wurde wegen Paragraph 209 Strafgesetzbuch ("Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter 18 Jahren") festgenommen. Offizieller Haftgrund: "Tatbegehungsgefahr". "Liebesbeziehungen mündiger Staatsbürger unter Strafe zu stellen, ist eine Niedertracht. Haft für Liebe eine menschliche Katastrophe", erklärte dazu Helmut Graupner, Verteidiger des Mannes und Sprecher der "Plattform gegen Paragraph 209". (DER STANDARD, Print- Ausgabe, 18./19.8.2001)