Düsseldorf - Die KarstadtQuelle AG, Essen, darf von ihren Lieferanten vorerst keinen 2,5-prozentigen Rabatt verlangen, den der Konzern nach eigenen Angaben zur "Sicherung des gemeinsamen Wachstums" verwenden will. Das "Handelsblatt" (Freitagausgabe) berichtet vorab, dass der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) beim Landgericht Essen eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. KarstadtQuelle hatte Anfang August angekündigt, den geforderten Bonus vom 15. August an ohne Rücksprache automatisch einzubehalten. Trotz Protest blieb KarstadtQuelle bei seiner Forderung. Die Richter erkannten in dem Vorgehen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. KarstadtQuelle hatte die einstweilige Verfügung nach Angaben eines Sprechers am Donnerstagnachmittag noch nicht vorliegen. Der Einzelhändler sieht diesen Vorgang allerdings "gelassen", sagte Pressesprecher Elmar Kratz zu vwd. "Wir sehen keinen Anlass, von der Bitte gegenüber den Lieferanten abzurücken." (APA/vwd)