Wien - Ein Mindestgehalt von monatlich 26.000 Schilling brutto ist nur eine von sieben Bedingungen für unselbstständig erwerbstätige Schlüsselkräfte. Zuwanderung soll künftig über eine Vielzahl an zu erfüllenden Kriterien und Bedingungen gesteuert werden. Im Regierungspapier ist auch ein verpflichtender Gesundheitscheck für alle Zuwanderer, egal ob Führungskraft oder im Rahmen einer Familienzusammenführung, vorgesehen. Nach der Vorstellung von FPÖ-Klubchef Peter Westenthaler soll der Integrationsvertrag samt Kursen und Prüfung nicht nur für Neuzuwanderer, sondern auch für bereits in Österreich befindliche Ausländer gelten. Unklar ist derzeit, ob auch Wien über regionale Kooperationen mit einem Nachbarstaat ein Sonderkontingent an ausländischen Arbeitskräften außerhalb der Quote beanspruchen kann. Schüssel: Prüfungen nur für Neuzuwanderer

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hatte am Montag zwar klargestellt, dass die im Rahmen des "Integrationsvertrages" vorgesehenen Kurse und Prüfungen aus seiner Sicht nur für neu nach Österreich kommende Ausländer verpflichtend sein sollten, FPÖ-Klubchef Peter Westenthaler denkt aber bereits über eine Ausweitung nach. Auch Ausländer, die bereits länger in Österreich sind, sollten sich den Bedingungen des Integrationsvertrages unterwerfen müssen. Als Konsequenz für die Nichteinhaltung könnte die Aufenthaltsbewilligung beendet werden.

Im Ministerratsvortrag zur "Harmonisierung des Ausländerbeschäftigungsrechtes mit dem Fremdenrecht" haben die Minister Ernst Strasser und Martin Bartenstein die Passage zum Ingetrationsvertrag noch recht vage gehalten: "Die Gewährleistung von Integration soll durch die Teilnahme am Berufsleben, durch die Erfüllung der Schulpflicht oder durch die Bereitschaft zur Übernahme von Integrationsleistungen im Rahmen eines Integrationsvertrages (u. a. mit Sprachunterricht, Gesellschaftskunde, beruflichen Orientierungskursen) erfolgen."

Debatte im Herbst

Was genau die Bedingungen des Integrationsvertrages sind, soll im Herbst zwischen den Koalitionsparteien ausverhandelt und im Parlament debattiert werden. Fest steht derweil nur, dass sich die Ausländer ihre Kurse wenigstens zum Teil selber finanzieren müssen.

Für Diskussionen sorgen auch die zusätzlichen Kontingente an ausländischen Arbeitskräften, die sich Bundesländer im Rahmen von regionalen Kooperationen mit den Nachbarstaaten schaffen können. In der Regierungsvorlage heißt es, "dass jedes Bundesland regionale Initiativen mit seinen Nachbarregionen ergreifen kann". Laut Wirtschaftsministerium gelte dies nur für jene Bundesländer, die an EU-Beitrittskandidaten grenzen. Also für Kärnten, die Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich und das Burgenland. Eine Ausnahme bildet Vorarlberg, das an das Nicht-EU-Mitglied Schweiz grenzt. Wien, Salzburg und Tirol hätten demnach keine Chance, außerhalb der Quote zusätzliche Arbeitskräfte zu holen. Was diese Bundesländer naturgemäß als krasse Benachteiligung ansehen.

Einer neu vorgesehenen Überprüfung werden sich künftig alle Ausländer, die nach Österreich zuwandern wollen, stellen müssen: In der Ministerratsvorlage sind für die Aufenthaltstitel Niederlassungsbewilligung und Aufenthaltserlaubnis verpflichtend "Gesundheitschecks" vorgesehen. (DER STANDARD, Print- Ausgabe, 16.8.2001)