Klagenfurt - Die von Landeshauptmann Jörg Haider (F) am 30. Juli d.J. angeordnete Zwangsräumung der Büros der Zentralpersonalvertretung der Kärntner Pflichtschullehrer wird ein Nachspiel bei Gericht haben. Der Klagenfurter Anwalt Ulrich Polley hat am Dienstag Klagen gegen FPÖ-Klubobmann Martin Strutz und die FPÖ eingebracht. Strutz hatte in einer von der FPÖ verschickten Aussendung zur Räumung Stellung genommen hatte. In dieser Aussendung seien zwei Personalvertreter und er "wildest beschimpft" worden, stellte der Vizepräsident des Landesschulrates, Rudolf Altersberger (S), fest. Die Rede sei von "linken Chaoten", "Abtransport der Möbel gewaltsam verhindert", "Hausbesetzer" usw. gewesen. Außerdem habe Strutz eine an diesem Tag gar nicht anwesende Sekretärin des Landes fälschlicherweise mit einer Personalvertrerin verwechselt und diese ebenfalls "mit diesen unberechtigten Vorwürfen angeschüttet". Punkte der Klage gegen Strutz Die Klagen gegen Strutz beziehen sich auf Unterlassung und Widerruf sowie einen medienrechtlichen Strafantrag wegen Ehrenbeleidigung, verbunden mit einem Entschädigungsantrag. Außerdem wird auch gegen die FPÖ eine Klage eingebracht, um eine Gegendarstellung mit dem korrekten Sachverhalt zu erreichen. Wenn auch in der politischen Auseinandersetzung nicht jedes Wort auf die Goldwaage gelegt werden solle, glaubt Altersberger, dass der FP-Klubobmann "die Grenzen des Erträglichen überschritten" habe. (APA)