Wer ein Unternehmen gründet, hat nach der schwierigen Phase der Ideefindung, Finanzierung, Standortsuche, Mitarbeiterauswahl und vieles mehr nach der tatsächlichen Gründung den Weg zum Finanzamt vor sich. Denn dieses will von Anfang an - binnen eines Monats - Bescheid wissen und alle zukünftigen Aktivitäten kontrollieren. Als allererstes suchen sich junge StartUp einen Steuerberater. Dieser verhindert, dass gravierende Fehler bei der Anmeldung und jedem weiteren Schritt passieren, die im Endeffekt viel Geld kosten können. Der passende Steuerberater Der geeignete Steuerberater sollte Erfahrung mit der Branche haben, dem Ihr Unternehmen angehört. Vielleicht kennen Sie ja aus diesem Kreis jemanden, der eine Empfehlung abgibt. Sie können sich aber auch an die Kammer der Wirtschaftstreuhänder wenden. Dort erfahren Sie, welche Steuerberater ihr Büro in Ihrer Umgebung haben. Ein komplettes Verzeichnis aller Wirtschaftstreuhänder sowie Links zu Homepages einiger Steuerberater finden Sie hier . Führen Sie auf jeden Fall mehrere Gespräche mit potenziellen Auftragnehmern. Fragen Sie nach der Anzahl der Klienten, welche die Kanzlei aus Ihrer Branche betreut, und lernen Sie den Mitarbeiter der Steuerberatungskanzlei kennen, der Sie betreuen wird. Steuernummer Zur Anmeldung beim Finanzamt genügt eine kurze formlose Mitteilung während des ersten Monats ab der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit. Geben Sie in diesem Schreiben die Tatsache der Eröffnung des Gewerbebetriebes und den Standort bekannt. Welches regionale Finanzamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie über den Finanzkompass des Bundesministeriums für Finanzen . Sobald das Finanzamt über Ihre Betriebsgründung informiert ist, teilt es Ihnen eine Steuernummer zu. Diese Steuernummer müssen Sie dann bei jeglichem Verkehr mit dem Finanzamt angeben. Mit dem Betriebseröffnungsbogen, der Ihnen gemeinsam mit der Steuernummer vom Finanzamt zugesendet wird, fordert das Finanzamt Informationen von Ihnen ein. Füllen Sie diesen gemeinsam mit dem Steuerberater aus. Buchführung Die Bücher bzw. Aufzeichnungen bilden die Grundlage für die Steuerbemessung. Sie dienen auch dem Gläubigerschutz sowie der Planung und Steuerung des Betriebsgeschehens. Der Gewinn kann grundsätzlich durch Betriebsvermögensvergleich (doppelte Buchführung: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) oder durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt werden. Welche Form der Buchführung die für Sie geeignetste ist, legen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater fest. Wichtig: Eine ordentliche Buchführung von Beginn an sichert Ihnen einen guten Überblick und damit einen wichtigen Informationsvorsprung. Lassen Sie diese Chance nicht ungenutzt. (red/Quelle:www.gruenderservice.net)