Wien - Ein Garten oder eine umzäunte Freifläche, ein paar exotische Wildtiere, der Nachweis, dass die Tierschutzgesetze eingehalten werden - so einfach war es bisher, einen Zoo zu betreiben. Jetzt wird es allerdings komplizierter, einen Tiergarten einzurichten, denn laut einer EU-Richtlinie "ist schon bald eine Betriebsbewilligung einzuholen", erläutert Roman März, Jurist im Wiener Umweltressort des Magistrats. Das gilt österreichweit für alle Zooanlagen. Auch für jene beiden in Wien, die es seit vielen Jahren und gar Jahrhunderten gibt: das Haus des Meeres und der Schönbrunner Tiergarten. Geplant ist, bis März nächsten Jahres die EU-Richtlinie als Landesgesetz umzusetzen. Ab dann gilt eine Übergangsfrist, innerhalb derer die beiden Wiener Zoos um die Bewilligung beim Magistrat ansuchen müssen. Bei diesem Verfahren werde dann geprüft, wie die Ausstattung des Zoos sei, wie viele Pfleger sich um Tiere kümmern und ob die Tiere artgerecht gehalten werden, erläutert Jurist März die Kriterien für den Fortbestand der Betriebe. Angesichts dieser Bedingungen beruhigt März aber: Es ändere sich vermutlich nichts - ein reiner "Formalakt" für Schönbrunn und das Haus des Meeres. Die Verantwortlichen des Schönbrunner Tiergartens etwa haben sich bereits vor geraumer Zeit international definierten Qualitätskriterien unterworfen. So betreiben die Zoologen gezielt Zuchterhaltungsprogramme für insgesamt dreißig Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind oder deren Lebensraum bereits zerstört wurde. Sieben Tage ausstellen Die EU-Richtlinie definiert, dass bestimmte Wildtiere, "die wenigstens sieben Tage im Jahr" irgendwo zur Schau gestellt werden, bereits als "dauerhafte Einrichtung" im Sinne eines Zoos zu betrachten seien und daher eine Bewilligung brauchen. Das betrifft neben traditionellen Tiergärten auch Reptilienzoos oder Schlangenschauen, Safari- und Vogelparks. Nicht betroffen von dieser EU-Richtlinie sind Zirkusse (unterliegen dem Veranstaltungsgesetz) sowie Einzelpersonen. Denen wiederum ist es ohnehin untersagt, "gefährliche Wildtiere" in Wien zu halten, beziehungsweise brauchen sie dafür eine spezielle Genehmigung des Magistratischen Bezirksamts. (Andrea Waldbrunner, DER STANDARD Print-Ausgabe 8.August 2001)