Das Herzstück des erst vor wenigen Wochen gestarteten "Krone"-Radioverbundes beschäftigt das Wiener Kartellgericht. Nach STANDARD-Informationen liegt dort seit Ende Juni ein Feststellungsantrag der Arbeiterkammer (AK) zum niederösterreichischen Privatradio Rpn vor. Die AK vermisst im Zuge von Anteilsverschiebungen deren Anmeldungen beim Kartellgericht. 37-Prozent-Gesellschafter Kurier reagiert darauf nun mit der Ankündigung gegenüber den Kartellrichtern, Rpn komplett zu übernehmen.Einstieg nichtig Anlass für den AK-Antrag ist der Einstieg der Münchner Imcom GmbH & Co KG mit 15 Prozent beim damals noch als Radio Rpn sendenden Privatprogramm, so geschehen im Herbst 2000. Denn Imcom hält nach den Erkenntnissen der Arbeiterkammer zugleich 75 Prozent an der Münchner Amperwelle GmbH. Der Amperwelle gehörten beim Einstieg der Imcom bei Rpn 20,5 Prozent an dem auch Wien abdeckenden Sender. Dass die Amperwelle noch 6,1 Prozent an der ebenfalls beteiligten Antenne Bayern hält, spielt da indes keine Rolle. Imcom- und Amperwelle-Anteile an Rpn aber seien zusammenzurechnen, argumentieren die Arbeiterkämmerer. Und mit diesen 35,5 Prozent liege man merklich über der 25-Prozent-Grenze für Anmeldepflicht nach dem Kartellrecht. Ob dem so ist, will die Arbeiterkammer nun vom Kartellgericht wissen. Wird dies vom Gericht bestätigt, könnte ein Prüfantrag folgen. Rasch kaufen Schon die Feststellung der versäumten Anmeldepflicht hätte allerdings Konsequenzen: Der Kauf der Anteile wäre damit nicht rechtsgültig, die Gesellschafterstruktur würde gleichsam auf ihren alten Stand vor dem Einstieg der Imcom zurückgedreht. Strafen sind möglich, aber zunächst unüblich: Die Beteiligten werden aufgefordert, den Vorgang anzumelden. Geht es nach 37-Prozent-Gesellschafter Telekurier (Tochter der zur Mediaprint gehörenden Kurier-Gruppe), könnte es diese Aufforderung nicht brauchen: Seit wenigen Tagen liegt dem Kartellgericht ein Antrag der Telekurier vor, sämtliche Rpn-Anteile von Amperwelle, Incom und Antenne Bayern zu übernehmen - nur wenige Wochen nach dem AK-Antrag. Möglicher Haken: Sind die Kaufverträge etwa der Incom unwirksam, kann die ihre Rpn-Anteile auch nicht so einfach und rasch an die Telekurier weiterverkaufen. Bei der AK wollte man Dienstag lediglich die Existenz des Feststellungsantrags bestätigen. (fid/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 8. August 2001)