Graz - Am Tag nach dem verheerenden Brandunfall im Gleinalmtunnel der A 9 (Pyhrnautobahn) in der Steiermark wurde am Dienstag Bilanz gezogen: Fünf Menschen - eine holländische Urlauberfamilie - waren in den Rauchgasen erstickt und verbrannt, vier Personen wurden verletzt, darunter auch die einzige überlebende der Familie, ein elfjähriges Mädchen. Der Zustand der Kleinen wurde als kritisch beschrieben, die Ärzte im LKH Graz entschieden für eine Überstellung in ihr Heimatland noch am Dienstag. "Noch lange nicht über dem Berg" Wie die behandelnde Ärztin am LKH Graz, Maria Trop, sagte, sei der Zustand momentan zwar "Klinisch stabil", das Kind sei aber "noch lange nicht über dem Berg". Das Mädchen hatte Verbrennungen, vorwiegend dritten Grades, von rund 70 Prozent der Haut erlitten. Das elfjährige Mädchen ist am Dienstagnachmittag in eine holländische Spezialkilinik für Verbrennungen überstellt worden. Die Schülerin hatte Verbrennungen, vorwiegend dritten Grades, von rund 70 Prozent der Haut erlitten. Die Elfjährige sei auch während des Fluges medizinisch betreut worden, teilte das Tiroler Flugunternehmen "Tyrol Air Ambulance" mit. Das Mädchen soll in der Nähe von Amsterdam untergebracht worden sein. Drei weitere Verletzte Die im LKH Leoben liegenden Insassen des zweiten Unfallautos sind außer Lebensgefahr: Die beiden Kinder Lea (3) und Laura (6) seien zwar schwer verletzt, es gehe ihnen aber den Umständen entsprechend "sehr gut". Beide Mädchen werden noch drei Tage zur Beobachtung auf der Intensivstation bleiben müssen, so die Mediziner. Von den physischen Verletzungen am glimpflichsten davon kommen ist der Vater der Kinder und mutmaßliche Unglückslenker. Er bedarf psychologischer Betreuung. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft unter Berufung auf den technischen Sachverständigen bekannt gab, war der Grazer in dem einröhrigen Tunnel mit seinem Auto über die doppelte Sperrlinie geraten und gegen den holländischen Kombi gerast. Bei einer ersten Einvernahme habe er gemeint, es sei möglich, dass er "in Folge von Unachtsamkeit wegen der im Fond mitfahrenden Kinder" auf die linke Fahrbahnseite geraten ist. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Gemeingefährdung wurde eingeleitet. Auf dieses Delikt stehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Begegnungsunfall Die Sicherheitsbedingungen im Tunnel seien "nicht kausal für den Unfall" gewesen, hieß es von der Anklagebehörde weiter: "Es war ein Begegnungsunfall, der auf einen Fahrfehler zurückzuführen ist. Dasselbe hätte sich auch in einem anderen Tunnel oder auf einer Straße ereignen können." Eine Panne passierte der Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen AG (ÖSAG) bei der Videoaufzeichnung im Gleinalmtunnel: Genau zum Zeitpunkt des Unfalls war just jener von fünf Rekordern ausgefallen, der die Bilder aus der Überwachungskamera des betreffenden Abschnitts aufzeichnen hätte sollen. (APA)