Wien - Drogentests im Straßenverkehr sind nach einem Berufungsbescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (UVS) "unzuverlässig". Ein Wiener Autolenker war wegen Drogen im Harn nach der Straßenverkehrsordnung verurteilt worden. Der Verurteilte berief beim UVS und bekam nun Recht. Die Begründung: Eine derartige Untersuchung sei "nicht als amtsärztliche Feststellung einer Fahruntauglichkeit zum Untersuchungszeitpunkt zu qualifizieren". Wie berichtet, will Verkehrsministerin Monika Forstinger (FPÖ) verpflichtende Drogentests im Straßenverkehr einführen. Ein entsprechender Gesetzesantrag war mangels Zustimmung der Opposition gescheitert, im Herbst will es Forstinger noch einmal versuchen. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 6. August 2001)