Wien - Wochenlang hat Peter Pilz zugewartet: "Innenminister Strasser wird zur Kenntnis nehmen müssen, dass ihm Aussitzen nichts hilft", so der grüne Abgeordnete. Stein des Anstoßes: Vor zwei Monaten berichtete DER STANDARD von Verknüpfungen von Datenbanken, die die Polizei bei Drogenermittlungen durchgeführt hat (vor allem bei der "Operation Spring") - und die Experten als "automationsunterstützten Datenabgleich" (vulgo Rasterfahndung) werteten. Sogar ein Vertreter des Innenministeriums war dieser Auffassung, sah sich aber später zu einer "Richtigstellung" veranlasst.

Hauptvorwurf: Die Polizei soll ohne Genehmigungen "gerastert" haben. Kurz nach Erscheinen der Berichte brachte Pilz die Causa in den Innenausschuss des Nationalrates - mit dürftigem Ergebnis, wie er berichtet.

Heftige Debatte

Obwohl er Strasser vorab informiert habe, dass er die "illegalen Rasterfahndungen" besprechen wolle, habe sich der Minister "dumm gestellt" und ihm sowie der SPÖ zahlreiche Fragen nicht beantwortet. "So lässt sich der Ausschuss nicht behandeln", schäumt der Grüne. Nach langer, heftiger Debatte sei mangels Vorbereitung des Ministers vereinbart worden, dieser möge die gewünschten Antworten schriftlich nachreichen. Inzwischen ist das Parlament in Sommerpause, und Strassers Antworten liegen nicht vor.

Neue Regelungen

Pilz hat daher eine formelle schriftliche Anfrage vorbereitet, die im September eingebracht wird. 26 Fragen gehen nun an den Innenminister, vom Fall des Peter A. (der in der "Operation Spring" aufgrund eines Glückwunschanrufes zum neuen Jahr als Drogenkontaktperson verdächtigt wurde) bis zu Strassers Plänen für die neue gesetzliche Regelung des automationsunterstützten Datenabgleichs, die im Herbst ansteht.

Für Pilz scheint eines bereits klar: "Strasser will die aufgedeckte illegale Rasterfahndung legalisieren." Aus Strassers Kabinett heißt es, die schriftlichen Antworten (die der Minister freiwillig gebe) seien dieser Tage unterwegs zu Pilz. Der Grüne wird seine Anfrage trotzdem stellen: "Die geht inzwischen weit über das, was wir im Ausschuss diskutiert haben, hinaus."

Einer der neuen Punkte: Peter A. beantragte die Löschung seiner "Suchtgiftvormerkung" im Polizeicomputer (die zu einer Anklage nicht gereicht hat, sehr wohl aber zu Problemen bei der Erneuerung seines Passes führte). Kryptische Antwort der Bundespolizeidirektion Wien: "Die Überprüfung der Datenbestände im Hinblick auf das Löschungsbegehren wurde durchgeführt." Telefonische Rückfrage, ob denn nun gelöscht wurde oder nicht. Das wisse sie nicht, sprach die Sachbearbeiterin. Und ob er vom Resultat der "Überprüfung" erfahren werde, fragte A. weiter. Auch das wusste die Sachbearbeiterin nicht. Der Verfassungsgerichtshof hat erst vor wenigen Wochen festgestellt, dass auf die Löschung solcher Daten ein Rechtsanspruch besteht. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 6. August 2001)