Wien - Der "Homosexuellen-Paragraf" 209 Strafgesetzbuch ist alles andere als "totes Recht". Im Jahr 1999 (die bisher letzte vorliegende Polizeiliche Kriminalstatistik) gab es 28 Verurteilungen wegen Verletzung des Mindestalters für homosexuelle Kontakte von 18 Jahren. Im März 2001 befanden sich 22 Personen wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 209 (teils gemeinsam mit anderen Paragrafen) in Haft. Im Jahr 1999 wurde 19 Mal eine Freiheitsstrafe, vier Mal eine Geldstrafe und fünf Mal eine gemischte Strafe (Geld- plus Freiheitsstrafe) verhängt, erklärte Sektionschef Roland Miklau (Justizministerium) am Donnerstag gegenüber der APA. Von den 19 Freiheitsstrafen waren acht bedingt, sieben teilbedingt und vier unbedingt. Unbedingt zur Haftstrafe verurteilt wurden nur Vorbestrafte - drei erhielten zwischen sechs und zwölf Monaten, einer über ein Jahr. Diese Zahlen betreffen nur die Fälle, in denen Par. 209 das einzige oder "führendes" Delikt war. Die Zahl der Verurteilungen ist damit gegenüber den Vorjahren wieder angestiegen. Waren vor 1990 mehr als 30 Personen jährlich nach Par. 209 verurteilt worden, sank diese Zahl in den 90er-Jahren auf durchschnittlich 20 Schuldsprüche pro Jahr. (APA)