Innsbruck - Die Aufhebung des umstrittenen Paragraphen 209 ("Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter 18 Jahren) ist am 22. Mai 2001 nach Angaben der "Plattform gegen § 209" vom Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck beim Verfassungsgerichtshof beantragt worden. Die Entscheidung sei in einem Berufungsverfahren gegen die Verurteilung eines homosexuellen Vorarlbergers ergangen, der gegen den so genannten Schutzparagraphen verstoßen haben soll. Der 33-jährige Mann war im November des vergangenen Jahres am Landesgericht Feldkirch zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Anklage hatte dem Homosexuellen vorgeworfen, sich vor einigen Jahren mit zwei damals 16- und 17-Jährigen sexuell eingelassen zu haben. Der Pressesprecher des Landesgerichtes habe damals erklärt, dass die Mehrheit der Richter dem zu vollziehenden Gesetz mit "Unverständnis gegenüber stehen und dessen Aufhebung befürworten", hieß es in einer Aussendung der Plattform vom Dienstag. Drei Tage später reagiert Justizminister Dieter Böhmdorfer auf die von Innsbruck beantragte Aufhebung mit "selbstverständlich" kann sich der Justizminister auch eine Aufhebung des umstrittenen Homosexuellen-Paragrafen 209 vorstellen. Er sei hier "völlig offen" und warte auf ein Signal aus den Parlamentsklubs. (APA/red)