Brüssel - Wegen wettbewerbswidriger Verkaufspraktiken hat die Europäische Kommission am Mittwoch erneut ein Millionenstrafgeld gegen Volkswagen verhängt, das der Konzern aber nicht akzeptieren will. Die Strafe sei auf 30,96 Mill. Euro (426 Mill. S) festgesetzt worden, teilte die Kommission in Brüssel mit. Der Wolfsburger Konzern habe seine Händler nachweislich gehindert, von sich aus Preisnachlässe auf das Modell Passat zu gewähren. VW kündigte nach Bekanntgabe des Bußgeldes Klage beim zuständigen europäischen Gericht an. Zur Begründung führte der Autobauer unter anderem an, dass die Strafe "unverhältnismäßig" hoch sei. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Betreiben der Kommission Volkswagen zu einer Rekordstrafe von 90 Mill. Euro verurteilt. Die Brüsseler Wettbewerbshüter warfen dem Konzern diesmal vor, zwischen 1996 und 1997 die Preisfreiheit seiner deutschen Autohändler beschnitten zu haben. Volkswagen habe den Handel über einen Zeitraum von zwei Jahren angewiesen, keine substanziellen Rabatte für das damals neue Passat-Modell zu gewähren. Grundlage für die Vorwürfe sind drei Briefe des Konzerns, in denen das Rabattverbot erklärt wird. Zudem werden die Händler darin aufgefordert, Konkurrenten zu melden, die sich nicht an die Preisanweisung halten. Dies wertete die EU-Kommission als einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht und verhängte deshalb das Strafgeld. Klage angekündigt Dieser Argumentation wollte VW nicht folgen. In einer kurzen Erklärung kündigte der Konzern Klage vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz an. Der Handel sei in der Preisgestaltung immer frei gewesen. Es sei nicht gegen EU-Recht verstoßen worden. "Vor allem erscheint die Höhe des verhängten Bußgeldes unverhältnismäßig", erklärte VW. Die Volkswagen-Aktie gab bis zum Nachmittag um gut 1,5 Prozent nach, blieb aber noch über der Marke von 58 Euro. Das Unternehmen hatte vor Gericht schon einmal die leichte Absenkung einer Millionenbuße erreicht. Die EU-Kommission hatte im Jänner 1998 ein Strafgeld von 102 Mill. Euro verhängt, das vom Europäischen Gerichtshof im vergangenen Jahr auf Betreiben des Konzerns auf 90 Mill. Euro gesenkt wurde. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass VW seine italienischen Händler Mitte der neunziger Jahre daran hinderte, Fahrzeuge an Kunden aus anderen EU-Ländern zu verkaufen. Vor allem Deutsche und Österreicher konnten daher nicht von günstigen Fahrzeugpreisen in Italien profitieren. Die Strafe von 90 Mill. Euro war die höchste, die jemals gegen ein einzelnes Unternehmen in der EU wegen Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln verhängt wurde. Wegen ähnlicher Verstöße hat auch Opel eine Strafe von 43 Mill. Euro auferlegt bekommen, weitere Untersuchungen der EU-Wettbewerbshüter laufen derzeit gegen DaimlerChrysler, Renault und Peugeot Citroen. (APA/Reuters)