Wien - Besondere Projekte erfordern besondere Maßnahmen, mögen sich ÖVP und FPÖ gedacht haben - und stellen zur Präsentation des Kinderbetreuungsgeldes für alle, das am Dienstag den Ministerrat passieren wird, gleich vier Regierungsmitglieder zum Telefondienst ab. Nach der Beschlussfassung des Prestigeobjekts der Regierung - schon im Vorfeld wurde das Kindergeld von Koalitionsvertretern zum "Meilenstein" erklärt - wird sich Bundeskanzler Wolfgang Schüssel ans "Österreichtelefon" (0800/ 222 666) setzen und Fragen zum Kindergeld beantworten (Dienstag, 13.00-14.00 Uhr). Am Mittwoch versieht Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer Telefondienst (15.30-16.30 Uhr), ihr folgen Sozialminister Herbert Haupt und Arbeitsminister Martin Bartenstein. Bis zuletzt wurde an Details des Gesetzesentwurfes gefeilt. Eine Änderung gibt es bei der 13-Wochen-Regelung. Kindergeldbezieherinnen dürfen maximal 13 Wochen im Jahr voll arbeiten, ohne den Kündigungsschutz zu verlieren - neuerdings mit Zustimmung des eigenen Arbeitgebers auch in einem fremden Betrieb. Abgeändert wurde der Begutachtungsentwurf auch hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die Zuverdienstgrenze (200.000 Schilling). Sie wird nicht mehr nach dem Kalenderjahr, sondern nach dem Kindergeldbezugsjahr gemessen. Ansonsten hätte es passieren können, dass eine Person, deren Kindergeldbezug etwa im Juni endet, und die dann wieder ins Berufsleben einsteigt und die Zuverdienstgrenze überschreitet, das Kindergeld zurückzahlen hätte müssen. Auch für die Teilzeitkarenz dürfte künftig die Zuverdienstgrenze von 200.000 Schilling gelten. Unverändert beschlossen werden soll auch der 24-monatige Kündigungsschutz für 30 mögliche Bezugsmonate. (nim/DER STANDARD, Printausgabe, 29.05.2001)